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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 14

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 14 (sequence 17)
Language
German
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14 19) Wenn der stumme Zeuge (s. oben § 4) nicht rechtzeitig eintrifft, braucht man nicht auf ihn zu warten. 20) Die Uebertretung der Verordnungen wird nach einmaliger Warnung mit 100 Tlrn. bestraft. Altona, 17. Tammuz 466 (1706). Tsebi Hirsch b. Jac. von Esra Jakob B"n Mordekai Cohen (Vorsteher) den Vertriebenen aus Eiieser Lipm. b. Is. Polak Isachar Bär Cohen Ofen (Chakam Tsebi) Lipm. b. Mose Elia Wiener (Levi). Vor allem hatte man im Armen- und Beerdigungswesen Vereinbarungen getroffen, so über das Verteilen der ״Pletten“, (Speisekarten für Fremde),und über die Bestattung alleinstehender Personen. In solchen Fällen sollten die frommen Brüderschaften beider Gemeinden ihres Amtes walten. (Urkunde d. Hamb. Gern. Arch.’s, unters ehr. von Jac. b. R. MeiV Fuld.) Am 17. Nis. 439 (1679) wird bestimmt, dass Wandsbek im Verhältnis der in Hamb, wohnenden Wandsbeker zu den Pletten beisteuere. Wird ein Fremder in Hamburg krank, so muss sein Gastgeber für seine Wiederherstellung sorgen. In Todesfällen werden immer je 4 Fremde in Altona, der 5. in Wandsbek beerdigt. Für die Bestattung hat der Gastgeber zu sorgen. Erkrankt ein Fremder, bevor er einem Gemeindemitglied in Kost gegeben ist, dann übernehmen nach Verhältnis die Gemeinden die Verpflegung (Unterschr.: Hillel b. Naft., Binjo Zeeb b. Sam. ha־darschan a. Krakau). Einen Höhepunkt erreicht das nimmer rastende Wühlen gegen die Juden wieder im Jahre 1674 in einem Beschluss der Bürgerschaft, die deutschen Juden von neuem aus der Stadt zu treiben. Der Beschluss kommt nicht zur Ausführung. Am 22. Tammuz desselben Jahres schliesst sich den Altonaern die Wandsbeker Gemeinde1) an, welche 1671 einen Schutzbrief erhalten hatte, 1688 die Erlaubnis erwirbt, Juden an einem anderen Orte, vor allem also in Hamburg, in ihren Schutzverband aufzunehmen. Eine der wichtigsten Episoden in der Geschichte der Hamburger Juden ist der Judenmord im Juli 1687. Glückei von Hameln berichtet davon ausführlich. Doch abgesehen davon, dass sie das Ereignis erst vier Jahre später nach dem Gedächtnis schildert, hat sie selbst den Vorgängen zu fern gestanden, als dass ihre Darstellung vor der Sam. Heckschers, eines Augen־ und Ohrenzeugen, den Vorzug verdiente Heckscher hatte, — so erzählt er selbst, und wir wollen seine Worte nur in Nebenpunkten durch Glückeis Schilderung ergänzen —, am 6. Ab zwischen ein und zwei Uhr an der Börse Unterfutter zu einem Rock eingekauft und war eben auf dem Weg nach Hause, als ihn ג) lieber Wandsbek vgl. Zeitsehr. d. Ver. f. Hamb. Gescb. in S. 357 ff.

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