Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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8 höchstem seinem Schaden undt ungelegenheitt dieselbe von aussen ansehen müsse.“ Falls Hamburg darauf bestehe, werde der Erzbischof den Hamburger Portugiesen, die auch so gut wie sein Schützling Juden seien, nicht mehr, wie bisher, freies Geleit gewähren. Hiermit steht eine unkontrollierbare Notiz bei Clemens (Hamburgs Gedenkbuch S. 366) in Einklang, man habe 1614 wegen einer Kipper- und Wipperbeschuldigung die deutschen Juden von Hamburg ausgeschlossen. Feststeht jedenfalls, denn darauf weisen mehrere selbständige Quellen hin: 1627 wurden die ersten deutschen Juden in Hamburg aufgenommen. Vom 1. August 1641 datieren die Privilegien, welche der König von Dänemark den hochdeutschen Juden in Hamburg, Altona und Wandsbek bewilligt. (Hf Nr. 5 vol. 2a, das Original im Archiv der hochdeutschen isr. Gern, in Altona, Abdrücke in Schmidt’s Beschreibung von Altona 194, Matthäus’ Kirchenverfassung 355 und Bolten’s Kirchennachrichten 187.) Jede Familie soll 5 Rthlr. jährlich Schutzgeld zahlen. Von jeder Mark sind ein Pfennig die Woche Zinsen erlaubt. Hieraus, wie aus späteren Belegen, geht hervor, dass die ersten deutschen Juden in Hamburg dänische Schutzjuden waren Am 7. Januar 1644 wenden sich die Altonaer Familien, welche vor der schwedischen Soldateska in Hamburg Zuflucht gefunden hatten, an den Oberamtmann von Pinneberg, unter dessen Verwaltung der König sie gestellt hatte, er möge sich für sie beim Senat ins Mittel legen. Sie wollen sich jedes Geschäftes enthalten und erbitten nur für sich und ihre Familien einen Unterschlupf. Der Amtmann unterstützt auch ihr Gesuch beim Senat mit dem Hinweis, sie seien nicht nur dänische, sondern sogar ״gemein Reichsschutzverwandte.“ Den Erfolg des Unternehmens setzt der neue Akkord voraus, welchen ein Jahr darauf diese Juden in Glückstadt mit der dänischen Regierung wegen der Erlaubnis schliessen, ihre Toten ausserhalb Hamburgs bestatten zu dürfen. Doch alle Hoffnungen auf ein ständiges Wohnrecht in Hamburg wurden sogleich zunichte. Am 7. Januar 1648 (Hf Nr. 5 vol. 4a) fordern die Oberalten ״die Abschaffung der Juden und dero Synagogen. Sie haben oft angehalten, die Jüdische Synagoge solte abgeschaffet werden, wollen deswegen entschuldiget seyn, undt dass ergerliche Wesendt zu E. E. Rahtes Verandtwordtung gestellet seyn lassen“. Der Rat meint aber, ״dass sie keine rechte Synagogen haben, man könne sie nicht gahr von allen conventibus arciren, wen sie nicht zu starck zusammen kommen an einem Ohrte.“ Die Oberalten erwidern, ..sie solten nach Altona gehen, undt da ihre Beschneidunge und Convent halten,“ ״aber da,“ wendet der Rat ein, ״würden sie affrontirt werden, auch habe man ihnen früher kleine Convente