Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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7 Salzuflen für sich und zwölf Glaubensgenossen die Erlaubnis, sich in Altona und Ottensen niederzulassen. Sein Gesuch um Aufnähme in Hamburg wird vom Senat abschlägig beschieden. Zu Michaeli 1584 bestätigt Graf Adolf von Schauenburg den beiden Juden Michael und Abraham das Recht, in Ottensen oder Altona zu wohnen und mit Hamburg Handel zu treiben. In der Urkunde heisst es (Ht Nr. 5 vol. 2a): ״dass wir Michaeli, Abraham seinen Bruder undt Abraham und Philip Jüden gegonnet und nachgegeben haben, tun das in macht dieses brieves, das sie mtigen von uusern Vnderthanen Vnser Dorffer Ottensen oder Altena nothdurftige behausung daselbst heuren, sich aldar mit Ihren weib vnd hindern sezn vndt ehrliche vnuerbotten handtierung undt narung treiben. Darfür soll ein Jeder obgemelter Juden für sich vnd sein gesinde Sechs thaler Jerlichs Vnserm Drosten zum Pinnenberge zustellen, ferner solch geldt an Vnser gewonliches Hofflager zu Ynsern handen zu überreichen.“ Sie sollen sich des Wuchers und ״unchristlicher Disputation“ enthalten. ״Sturb aber Jemandts der obbemelten Juden oder Ihrer gesinder, soll Ihnen ein orth anwiesen werden, da die mügen begraben werden.“ Auch das Pfandleih־ geschäht wird geregelt. Es sollen ferner keine weiteren Juden, in diesem Falle soviel wie Konkurrenten, aufgenommen werden. Sie dürfen einen Schulmeister mit Weib und Kindern halten. Er soll dasselbe, wiesie, an Abgaben entrichten. Vor Uebertretung der Vorschriften über den Handel mit Hamburg wird gewarnt. Michael und Abraham dürfen statt jener beiden Genossen auch zwei andere aufnehmen. Demnach sind die früheren Ansätze zur Niederlassung in Ottensen- Altona bald wieder aufgegeben oder gar nicht ausgeführt worden. Wenn wir einer urkundlichen Nachricht aus späterer Zeit glauben dürfen, haben sich in Hamburg seit 1610 Juden angesiedelt1)*!בי der That lassen sich 1614 ״die Juden in Hamburg“ — falls hierunter nicht etwa Ottensen verstanden wird — den 1582 in Ottensen erworbenen Besitz ״confirmieren.“ Sie erhalten gegen eine Entschädigung die Erlaubnis, diesen Hof zum Friedhof ein^ zurichten. Jedenfalls ersehen wir aus einer Beschwerde des Erzbischofs von Bremen (Vörde, 28. Sept. 1615, Lb Nr. 18 vol. ll), dass bis dahin ״sein Schutz verwandter Salomon Herscheider, Judt Medicus, zu Stade wohnhaft“, ohne Schwierigkeit Hamburg besucht und dort seine Geschäfte erledigt hatte, nun aber nicht hineingelassen wird, indem ״der Pass Ihme dermassen versperret, dass er in die Stadt nicht mehr ein noch auszkommen, besondern mit 1j ln einer Eingabe Ende des 18. Jahrh.’s sehliessen die Jaden aus ihrer grossen Anzahl — 70000 Seelen! —, sie müssten mindestens schon über 400 Jahre in Hamburg wohnen. Eine Randbemerkung argumentiert dagegen, sie hätten alsdann ״mit ihren fruchtbaren Ratzen-Nestern schon längsten die Christen darauss getrieben.“