Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1902
- Issue
- 1 (1902) Heft IX
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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43 Was nun aber den Bau der Synagogen selbst anlangt, so kann mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, dass wenigstens im späteren Mittelalter und in der Neuzeit bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts in ganz Europa, von Polen, Böhmen und vielleicht Rumänien abgesehen, wohl keine einzige Synagoge von Juden erbaut wurde, an keiner jüdische Werkleute gearbeitet haben. Denn wenn auch das eine oder das andere Handwerk, das geräuschlos i m geschlossenen Raume ausgeübt werden konnte, hin und wieder trotz aller Verbote doch heimlich von Juden ausgeübt worden sein mochte, so verbot sich doch auch diese heimliche Ausübung bei den Bauhandwerken von selbst. Höchstens können die Glaserarbeiten hin und wieder von Juden hergestellt worden sein, da die Ausübung des Glaserhandwerks ihnen da und dort (z. B. in Köln durch die Judenordnung vom Jahre 1599') gestattet war. Handlangerdienste aber dürften Juden bei Synagogenbauten wohl öfter aus freudiger Begeisterung geleistet haben, wie Schudt2) dies gelegentlich des 1711 erfolgten Wiederaufbaues der abgebrannten Frankfurter Synagoge drastisch schildert: ״Es war eine Lust und Kurtzweil anzusehen, wie alles was männlich, jung und alt, mit grossem Ernst und Eyfer daran arbeiten helffen, und denen Maurer-Gesellen, dass sie nur etwas helffen dürffen, Geld spendiret, einer langte denen Mäurern die Instrumente, ein andrer reichte Kalck oder Steine, ein anderer trug oder fuhr Steine und Materialien zu, oder lialffe am Platz raumen.“ In früherer Zeit aber dürfte dies hier und da doch anders gewesen sein, und nennt sogar der Prager Domdechant, Geschichtsschreiber Cosmas Cgest. 1125) als den Erbauer der Burg Podivin bei Sekirkostel in Mähren, von welcher die Stadt noch immer Podivin heisst, den Judenbaumeister Podiva: ״Castrum ibidem situm in media aqua Zurätka nomine Podivin dictum, a conditore Podiva Judeo“3) Dieser jüdische Baumeister dürfte wohl auch, wenigstens teilweise, mit jüdischen Bauhandwerkern gearbeitet haben, da auf deren Vorhandensein mit Sicherheit aus einem Verbot geschlossen werden kann, welches Podiebrad4) nach der im 17. Jahrhundert niedergeschriebenen Chronik der Prager Judengemeinde des Rabbi Moses Ramschack, leider ohne Datumsangabe mitteilt: ״Von nun an sind bei strenger Ahndung und unter keinem Vorwände Juden als Maurer bei Erbauung oder Ausbesserung von Kirchen oder Kapellen zuzulassen, jedoch dürfen sie Handlangerdienste dabei verrichten.“ Ein ähnliches Verbot wurde noch im 15. Jahrhundert ') ßriscb, Gesch. d. Juden in Köln. II. S. 106. ־) A. a. 0. II. 117. a) Hormever Archiv. 1826. No. 144, S. 233 (nach Podiebrad, Altert, d. Prager Josephstadt. Prag 1882, S. 127. ‘) Ebendas. S. 127.