Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1901
- Issue
- 1 (1901) Heft VII
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 21 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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21 Varianten“ sind, wie die Ausgabe zeigt, — nicht vom Herausgeber, der, wie aus der etwas unklaren Fassung des Vorwortes hervorzugehen scheint, die zweite Handschrift gar nicht selbst eingesehen bat, sondern von demjenigen, der die Handschriften verglichen hat — solche angesehen worden, die auf den Sinn von Einfluss sind. Eine Beschreibung der Handschriften wird nicht gegeben, wir erfahren nichts über ihr Verhältnis zu einander und zu der nicht mehr vorhandenen Originalhandschrift der Verfasserin, auch nicht, warum gerade die Münchener Handschrift der Ausgabe zu Grunde gelegt worden ist. Wollen wir also über diese für die Erforschung der Sprache wichtigen Umstände Aufschluss erhalten, so sind wir auf den Versuch angewiesen, uns diesen durch Kombinationen und Vermutungen aus der vorliegenden Ausgabe zu verschaffen. Die als ,,unwesentlich“ aufgefassten und daher nicht berücksichtigten Varianten, also alle Abweichungen des blossen Wortlautes und insbesondere die für die Erkenntnis des Laut- Standes so wichtigen Verschiedenheiten der Schreibung lassen sich freilich durch Vermutungen und Folgerungen nicht erschliessen. Die Münchner Handschrift, (die wir mit M bezeichnen wollen) ist, wie uns der Enkel der Verfasserin, Chaim Hamei im Jahre 1743 mitteilt, von seinem Vater Moses Hamei aus dem Originalmanuskript אות באות (buchstäblich) ,,tranzladih/rtu, worden. Schon der Umstand, dass uns nicht gesagt wird, worauf sich dieses Zeugnis stützt, ob er seinen Vater das Original abschreiben gesehen, oder etwa Original und Abschrift mit einander verglichen habe, genügt, um die Beweisskraft desselben in Zweifel zu ziehen. Wir werden aber bald zur vollen Gewissheit gelangen, dass der Abschreiber durchaus nicht das Original buchstäblich kopiert hat — anders kann ja translatieren, das in der jd. Litteratur nur in der Bedeutung übersetzen gebräuchlich ist, (vgl. Grb.1) S. 372) hier nicht aufgefasst werden. Ueber die zweite, Frankfurter Handschrift (F) wird uns S. 333 eine Bemerkung des Besitzers v. J. 1799 mitgeteilt, dass er sie ״aus dem andern“ sehr beschädigten ״Original“ ergänzt habe. Zur Lösung der Frage, welche Handschrift unter diesem ״Original“ zu verstehen sei, haben wir keinen Anhaltspunkt. Wenn wir auf Grund der im Abdruck benützten Varianten uns ein Urteil über den relativen Wert der beiden Handschriften zu bilden versuchen, so fallt uns vor allem die in M so häufige Auslassung ganzer Sätze auf, welche dadurch entstanden ist, dass das Auge des Abschreibers von einem Worte auf ein eine oder mehrere Zeilen tiefer stehendes gleiches oder ähnliches Wort abirrte. So SS. 9, 46, 100, 137, 155, 156, 159, 174, 184, 186, 187, *) Die Erklärung der Abkürzungen 8. am Schlüsse.