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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1900-01-01 · 1 (1900) · p. Seite 9

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1900
Issue
1 (1900)
Date
1900-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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9 ärzte der Päpste, der christlichen und mohammedanischen Fürsten, vor allem das Beispiel Maimunis, der nicht nur durch seine Diätetik und seine Bekämpfung jeglicher Kurpfuscherei, sondern vor allein wegen seiner hohen, edlen Auffassung des ärztlichen Berufes in der Geschichte der Heilkunde sich einen der ersten Plätze gesichert hat. Aber auch hier war der Volksglaube mächtiger, als sein kühner Gegner. Die im Folgenden zitierten Rezepte zeigen das deutlich. Nur eines kennzeichnet diese Rezepte, die hier ohne Auswähl gegeben werden und, wie man aus den Wiederholungen1) ersieht, ein abgeschlossenes, bestimmtes Ganzes bilden, als spezifisch jüdisch. Wie im Altertum wurde auch im Mittelalter Menschenblut von den Ärzten angewandt, und noch heute gebraucht es die Volksmedizin. Berichte, wie um das Blut Hingerichteter, welches gegen die Epilepsie helfen soll, die Menge sich schlägt, gehören nicht zu den Seltenheiten. Die Anschaffung dieses Medikamentes führt, wie andere Ausgeburten des Volksglaubens, zu Verbrechen, von denen die Annalen der Kriminal- Justiz wimmeln. Nun hat man seit mehr als 700 Jahren gerade die Juden des Verbrechens gewaltsamer Blutentziehung beschuldigt-). Wie die jüdische Überlieferung von Pharao berichtet, er habe im Blute der Kinder der Hebräer gebadet, um seinen Aussatz zu kurieren, so wurde der zum Andenken hieran am Sederabend getrunkene rote Wein oder die rote ״Borschtsuppe“ am Pesachfeste ein Anhalt zur Blutanklage gegen die Juden. In Wahrheit suchte man wohl die, wrie noch heute in China, so einst von den Römern, ja oft von ihren eigenen Glaubensgenossen gegen Christen erhobene grausige Anklage auf die Juden abzuwälzen. Jedenfalls lindet sich in unseren Rezepten, im auffallendsten Gegensatz gegen den deutschen Volksglauben, nicht ein einziger Fall von Blutentziehung. Ebenso wenig kennt der jüdische Volksglaube die sonst;ד so beliebte Verwendung gestohlenen Gutes. Vor allem fehlt ihm aber das Verständnis für die Hexenprozesse. Man kannte wohl den Glauben an Hexen (lat bruxa -- Eule s. Grimm M. 660, südfranzös. bruesche s. das. 586, jüd. Brusche), aber das Foltern der Hexen wäre schon darum undenkbar gewesen, weil nach jüdischem Gesetz das Zeugnis gegen sich selbst wertlos ist. Abgesehen von diesen Besonderheiten, findet sich im jiidi- ג) Z. B. 174—174a u. 111. 2) Über solche Diffamationen s. Solclan 1 10. ף Grimm M. LXXIV. LXXV. Blau 52!. Vgl. Joel I 5.

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