Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1898
- Issue
- 1 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 113)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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98 Pergamentstückchen auf Thüren und Fenster mit der Aulschrift: 4 •יואאחצצברירין• Der Soldat sage in der Schlacht die stelle des □״ :8^^)־והוא רחיji י—אדני שפעה אדני פלחה und er bleibt unversehrt. Hamb. Port. 5. Russische Juden tragen Am. mit dem russ. Doppeladler, worauf auch der Gottesname ohne Scheu ausgeschrieben wird. H. 6. Die Süddeutschen trugen ein auf Pergament geschriebenes judendeutsches Gebet bei sich zum Schutz gegen Höllenpein, Chibbut ha־kebher!)und mit der Bitte um langes Leben Es beginnt: ,,Ich hoff zu kein’ andere Götter neiert zu Gott den Allmächtigen allein, der thut Gutes alle die Bischeffnis . . .“ H. B L. 7. Das Fusswasser eines Chacham aus Jerusalem benützen die kurdischen Juden als Schutzmittel gegen Krankheiten. Ben 90. Vgl 24 6. 8. Wenn man die Treppe hinauf fällt, bekommt man vom Kaiser von Oesterreich sieben Gulden (Kiss.), vom Gericht einen Thaler. (H.). 9. Den ersten Erlös, das Handgeld, muss man anspeien, um weiterhin Glück zu haben2). H. 10. Man gehe nie ohne Geld, wenigstens einen Pfennig habe man bei sich, dann geht das Glück nicht aus. Kiss. 11. Verborgenes Geldstück bringt Glück. 12. Altes und falsches Geld wird auf den Ladentisch genagelt). Kiss. u. sonst. 13. Wer Vogelherzen isst4), verliert das Gedächtnis). 14. Desgl. wer Grabsteine liest* 6), wer seine Kleider als Kopfkissen benützt7), wer zwei Gewänder auf einmal anzieht8). Hingegen stärkt, nach dem Buche Rasiel, Fasten am ersten Siwan das Fassungsvermögen. (Mi 4b. ,,Wenn einer ein Sach nit ' wil vergess’n, do macht er ein Knopf an ein Gürtel“) 15. Manche essen nicht den Kopf und die Eingeweide des Tieres9). 16. Hängt man eine Zwiebel im Zimmer auf, so hält diese alles Unheil fern, saugt sie alles Gift ein. 17. Ein neues Haus lasse man im ersten Jahre unbewohnt. 18. Man beziehe nicht ein Haus, in dem man bereits einmal gewohnt hat10). 19. Die aufzüngelnde Lichtflamme kündet einen Gast an11). 20. Wenn man beim Ausgehen etwas vergessen hat, soll man nicht in’s Haus zurückkehren, um es zu holen 21. Man hüte sich vor dem Gesichtsschweiss12). Man nehme keine Münze in den Mund13) und stelle keine Speisen oder Getränke unters Bett14). 22. Man verschränke nicht die Finger beider Hände ineinander15). 23. Man blase kein Licht aus16) 24* Man rufe die t) Vgl. hierzu: Ez chajjim, Fürth 1754, fin. *) Vgl. Jos. 203a u b. U. III, 232. Vgl. Wu. 425. 4) Vgl. oben S. 82 u. U. VII, 49. G. I, 120. •) U. a. a. O. Jos 202 b. •) T. 35. P. 30. Vgl. Wu 297. 1) Jos. 26 b. 8) Jos. 27 b. 11) G. I, 200 ft' 10) Sef. chas. Jos. 204 b 1«) Vgl. Wu 126. 1») Vgl. Wu. 434. Jos. 204. 1») Vgl. Jos 204 b. 1«) Vgl. Wu 199.