Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1898
- Issue
- 1 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 97 (sequence 112)
- Language
- German
- Belongs to
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97 19. Inder Schiw‘o nehme man aus dem Trauerhause nichts mit1 *). 20. In Hamburg geleiten die Frauen eine weibliche Leiche nur bis in die Friedhofshalle (Ohel). 21. Sie machen auch keine Kondolenzbesuche. 22 ״So oft des Tages [die Hinterbliebenen] Kaddisch sagen, so viel Stühle rückt [der Entschlafene] höher. [Es] rührten sich dem Toten im Grabe seine Lippen und seine Seele wäre fröhlich im Himmel“J). 11• Schutz gegen Einwirkung der Gestirne u. ähnl.3)• 1. An den Aequinoctien (Tekufoth) trinke man kein Wasser; denn in dieser Zeit herrscht der Todesengel. Der mengt dem Wasser einen bitteren Tropfen bei, der jedem, der davon trinkt, den Leib sprengt4). Man legt zum Schutz auf alle Gefässe einen eisernen Deckel oder wenigstens ein Stückchen Eisen oder Stahl5), einen Nagel oder ähnl. Denn^r־QUEisen") erinnere an: B[ilha], R[ahel], S[ilpa], L[ea]H). In Wahrheit soll das Eisen, als Symbol des Mars (□״ «מאדיBlutvergiesser“, Adonis), Speise und Trank vor seiner bösen Einwirkung schützen. Daher wird auch in’s Butterfass eine Nadel gesteckt7) und beim Einlegen von Sauerkohl ein Nagel8) in den ,,Dorsch“ des untersten Stückes gebohrt. Kiss. In älterer Zeit wurden Ingredienzen in’s Wasser gethan oder Salz hineingestreut, oder es wurde versiegelt oder mit einem Tuch dicht verschlossen9). In manchen Gegenden kennt man nur noch Tekufath Nisan und Tischri (Bad.), in anderen nur die letztere (Kiss ). (Vor dem Aberglauben bei Naturerscheinungen zu warnen, schrieb schon ein alter röm.-jüd. Dichter eine Selicha gelegentlich einer Sonnen־ finsternis10). 2. Amulette: Knaben tragen, bis sie ein Arbakanfoth bekommen, ein silbernes Herzchen, worauf ein ,ך graviert ist, um den Hals oder an die Kleider geknüpft Nur Leute, die noch beide Eltern haben, dürfen es schenken. Mädchen tragen ein ״Kamechen“, d. i. ein Beutelchen mit etwas Brot, Salz und einigen Pfennigen bezw. Sechslingen, an den Unterrock geknüpft. H. 3. In Galizien, Litauen u. s. klebt man 1) Jos. 192. Vgl. Wu. 432. *) Ki 222. Vgl. Z. 156. 3) Vgl. Del. 156. Ka. 156 f. 4) Ja. 40 b. 3) Stahl als Schutz gegen Zauber bei Wu. 77. 369. 364. •) Tyr. 14b. י) U. VI, 101. Vgl. Wu. 420. ») U. V, 133. ») Tyr. a. a. O. 10) Z. 130. Gegen Kameen vgl. Sef. 1457 f.