Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1898
- Issue
- 1 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 111)
- Language
- German
- Belongs to
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S6 3. ״Den Kaddisch“ sagt meist einer im Namen aller1); auch Frauen dürfen K. sagen. 4. Das Opfer für das Seelenheil der Verstorbenen bei den Falascha heisst: Teskar. Mose machte dadurch, so heisst es, die schwarzen Gebeine Rubens weiss8). 5. In Hamburg gab es früher ein El molerachamim auch für verstorbene Bürgermeister. 6. Wer um den einen zu viel weint, weint schon um einen anderen8) 7 Man weine nur drei Tage lang4). 8 Man schickt dem Trauernden ein ״hartgesottenes Ei und für zwölf Heller Semmel‘4. Linsen werden gekocht5). 9. Geleit und Empfang beim ״Schulgehen“ des Trauernden6). Reste davon noch in Frkf. a. M., Prag u.s. w.7). 10 Auch die schlimmsten Bösewichte bleiben nur zwölf Monate im Gehinnom8). 11. Nach dem Glauben der Falascha bleibt die Seele in der Hölle bis zum dritten Tage, an dem das Opfer für ihr Seelenheil dargebracht wird. Alsdann kommt sie in den Himmel zu Abraham und den anderen Frommen9). 12 Wer nicht gebeichtet hat, bekommt kein Klagelied (3״1 •(10(פתח. [Chibbut ha־kebher :]Sobald die ersten Schollen auf den Sarg gefallen, kommt der Todesengel (ausser in Palästina) mit einer glühenden Kette und fragt den Verstorbenen nach seinen Sünden. Dieser kann vor Schreck nicht Rede stehen. Er stösst einen Schrei aus, und wer diesen hört, stirbt im selben Jahr. Daher fliehen alle eiligst vom Grabe. Der Tote erhält zur Strafe drei Schläge mit jener Kette. Beim ersten fallen ihm die Glieder auseinander, beim zweiten werden sie zerschmettert, beim dritten zu Staub. Alsdann werden sie jedoch von guten Engeln wieder zusammengelesen11). 14. Sobald der Tote begraben ist, kommt eine Maus und beisst ihn in die Nase, so dass er laut aufschreit. Wer diesen Schrei hört, stirbt innerhalb der nächsten dreissig Tage12). 15. Gebete an Gräbern, besonders berühmter Rabbinen, haben besondere Kraft 16. Drei Tage nach dem Tode eines Prassers wird sein Leib gespalten und unter Vorhaltung seines Lebenswandels, sein Unrat ihm in’s Gesicht geschleudert13). )7. In Kalkutta giebt der Trauernde an jedem Tage der ״Schiw‘o“ ein grosses Mahl für arm und reich, ebenso am dreissigsten Tage und nach zwölf Monaten14). 18 Bezahlte Klageweiber und die verwandten Frauen recitiren Klageweisen und geben ihrer Trauer auch mimischen Ausdruck. 1) Lw. 138. 2) Eid. a. a. O. An. 88. 3) Vgl. Wu431. 4) Jos. 192. Set*. r. has. XI. צ) Sch. II, 341. 6) P. 81. ל) G. III, 128 Saf I, 10b. 8) Mi. «I. Vgl. P. 4 Ueber alte österr. u. rheinische Trauer- und sonstige Bräuche s. Z. 71. 9) Eid. a a. O. 1״) Ueber Beichte bei den Juden s. Ki 210. Jos. 188b. n) Sch. I, 78. Ob. 193. Vgl G I, 172. 12) Sch. II, 341. 13)Vgl. Sch. I 307 u. a. 4י) Jos. 17. 13) Saf. II, 100 ff.