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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1898-01-01 · 1 (1898) · p. Seite 90

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1898
Issue
1 (1898)
Date
1898-01-01
Page
Seite 90 (sequence 105)
Language
German
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90 halten die Nachgeborenen die Namen reissender Tiere, z. B. Wolf Bär, Löw, in Polen: Namen, die mit אל oder יק zu־ sammengesetzt sind, z. B. Refoel, Schemuel, Michoel, Jisroel oder Jeschajo, Elijohu, Jirmijohu. 8. Man sammelt Hoschanesblätter zu Bädern für kranke Kinder. 9. Wird man in der Nacht von Freitag zu Samstag krank, so ist der Tod unausbleiblich. 10. Wenn sich ein Unglück ereignet, gelobt man eine Spende für Rabbi Meir ba'al nes1) 11. Wenn ein Kind schwer krank ist, wird es gewogen und das gleiche Gewicht an Salz und Brot verschenkt H. 12. Einem Kranken soll man kein Licht zu Häupten stellen, sonst stirbt er. Kiss. 13. Wenn einer ״ein Schlimmes“ (Geschwür) hat, reibe er bei abnehmendem Monde ein Tuch daran und werfe es hinter sich, dann schwindet sein Leiden. Kiss. 14. Eine Warze umwickelt man mit einem Zwirnsfaden und diesen vergräbt man mit einer Brocho. H. Oder die Warze wird mit Taubenblut bestrichen. Pol. 15. Wenn jemand krank ist, verrückt man das Bett. Bad 16. Eine Brandwunde wird durch Auflegen einer Vorhaut geheilt H. 17. Ein Gerstenkorn (im Auge) bespeit man2). H. 18. Fliegen und Mücken darf man nicht vom Krankenbett vertreiben•), Noch heut: Wenn sich eine Fliege dem Kranken auf die Nase setzt, tritt der Tod bald ein4). 19. Man scheut sich im Krankenzimmer ein erlöschendes Licht anzusehen. 7. Schwangerschaft und Kindbett. 1. Wenn eine Schwangere vor der Geburt in die Mikwe geht, wird das Kind ohne jedes Zeichen geboren, die Mikwe wäscht alles ab. W. 2. Wenn eine Frau entbinden soll, lösen sich alle Hausbewohner die Haare auf, damit die Entbindung leichter von statten gehe. W. 3. Eine Schwangere darf keine Leiche begleiten6) W. Pol. 4) Wenn eine Schwangere auf äbgeschnittene Nägel tritt, hat sie eine Fehlgeburt7). (Wird an dem Beispiel einer Lehrerstochter, die unehelich gebären sollte, demonstrirt.) Wiss. 5. Im siebenten Monat der Schwangerschaft wird ״gelernt“ und ein J’hi rozaun gesagt H. Pol. Man lässt eine Schw. (an Hosch. r.) den Stil des Ethrogs (Adamsapfel) abbeissen. 6. Wenn eine Frau in Kindesnöten, recitiert 1) Vgl. J. h. 65 ff, *) Vgl. Wu 329. »־) G. III, 128. «) G. a. a. O- 5) Vgl. An. 149. W. 355. 6) Vgl. W. 353. 7.) Vgl. W. 364.

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