Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1898
- Issue
- 1 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 104)
- Language
- German
- Belongs to
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89 Ceremonie wird im Hause des Bräutigams vollzogen und dann in beiden Häusern die ganze Nacht mit Gesang und Musik hingebracht, weil man es für Braut und Bräutigam schädlich hält, die Nacht vor der Hochzeit zu schlafen . . . Am andern Tage etwa drei Stunden vor Sonnenuntergang kommen die Chachamin mit dem Bräutigam und seinen Verwandten in das Haus der Braut. . . . Die Braut mit den Frauen sitzt verschleiert hinter einem Vorhänge. Der Chacham entschleiert das Gesicht der Braut, zeigt sie dem Bräutigam und lässt dann den Schleier wieder fallen . . . Die Hochzeitsfeierlichkeiten. .. währen sieben Tage“. Ben. 112. 5. Entdeckung von Verbrechen. 1. Wenn der Mörder sich seinem Opfer naht, blutet die Wunde1). Deshalb nahe man nicht mit einem Messer, woran Speisereste, einem Ermordeten; denn auch in diesem Falle blutet die Wunde2). 2. Der Dieb verunreinigt, um unentdeckt zu bleiben, das Haus3). 6. Krankheit und deren Verhütung. 1. Bei den Karäern ist der Segen תרבינה שמחוה auch für die Namengebung4) bei Mädchen nachgebildet. 2. Man nennt die Kinder nicht nach den lebenden Eltern5 *). .י!, Wenn Eltern sich nicht über den Namen des Kindes einigen können, entlehnt man den jüdischen Namen der einen, den anderen Namen der anderen Familie. 4. Kranken Kindern giebt man die Namen: Alter oder Babbe und verkauft siedorthin, wo viele Kinder sind. W.‘?) 5. Bei den Portugiesen heisst der Knabe, welcher geboren wird, nachdem der älteste Sohn gestorben: Chajim z. B. Jankob Chajim.H. 6 DasKind wird hier gleichfalls, wenn krank, verkauft und erhält den Namen : Merkado7). 7. Wenn in einer Familie mehrere Kinder bereits gestorben sind, so erl) G. I, 200 ff. Vgl Wu 195. *; Jos. 205. 3) Sch. II, 130. 4) z. 160 5) Jos. 2«2b. Vgl. Wu 363. 6) Jos. 204 b. Lw. 110. ל) Vgl. Jellinek Konteros ha-sehemot