Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1898
- Issue
- 1 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 99)
- Language
- German
- Belongs to
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84 losen Frauen werden gehänselt, müssen Likör u. ähnl. spendiren. S. D. Pol. 11. Am Abend des siebenten Tages wacht man bei der Wöchnerin [Wachnacht, Waizennacht1)]. 12. In Kairo wird das Kind mit Musik zur Synagoge gebracht, und währenddes ganzen Aktes rufen die Frauen oben auf ihrer Galerie: ״Lu, lu, lu“ (Frohlocken im Orient). Beim Festmahl giebt es kein Fleisch, nur Fische, Käse, Rahm und Konfekt*). 13. ZumSochor (Freitagabend vor der Beschn) lud der Schammes laut nach dem Schluss des Gottesdienstes ein: ״S’ werd gepreit zum Sochor!“ Dieses Ausrufen kostete zwei Mark Die nächsten Bekannten und der Mohel wurden besonders eingeiaden. H. 14 Am Sabbatmorgen pflegt man das Kind zu besuchen (״Sch’laum Sochor“)3). Acht Tage nach der Beschn. wurde das Kind auf ein Polster und ihm zu Häupten eine Sefertora gelegt. Das Schuloberhaupt oder sonst eine angesehene Persönlichkeit segnete es mit 1 M. 27, 28—30 und wünschte ihm Torakenntnis und -liebe4). 15. Die Gevatterin trug meist das Kind nach der Synagoge, doch kann es auch der Mann allein5). 16. Man beehrt nicht einen und denselben mehrere Male mit dem Amt des Syndek (Syntekmos)*). 1 . Wenn das Kind ein Jahr alt ist, beschenkt man es, sowie die Mutter7). 18. Bei den Falascha vollziehen die Frauen an den Knaben, die Männer an den Mädchen die Prozedur8). 19. Drei Tage vor der Beschn. wird eine besondere Wachskerze mit zwölf kleinen Lichtern besorgt, je vier und vier zusammen geheftet, die bei der Beschn. angezündet werden9). 20 In Hessen wurden an die Gäste allerhand Süssigkeiten verteilt10;. 21. Noch heut erhält der Mohel die Spitze des Hutzuckers11). 22. Wenn das Kind sechs Wochen alt ist, werden für den Sabbatnachmittag einige junge Mädchen zum ״Cholle [Holle?] kreisch“ eingeladen12). Sie heben die Wiege des Kindes, das mit Tüchern und einem silbernen Gürtel gegeschmückt, und zu dessen Häupten die Gevatterin sitzt, dreimal in die Höhe und rufen: ״Chol-Kreisch! Wie soll das Kindchen (bezw. Bübele) heissen?“ Darauf sprechen sie dem Chasen, der dabei einen Becher Wein in der Hand hält, den Namen des Kindes nach. S. D. In Italien, wie im sonstigen Deutschland, wird der Name einfach beim ״Auswochengehen“ vom Chasen in der Synagoge ausgerufen. 1) G. 111, 103. Ueber ״Waizen“ vgl. auch Wu 443. 2) Saf. I, 10a. 3) Lw. ,92. (t. I, 101. 5) Lw 99. 6; U. II, 34. י) Vgl. Z. 4. 8) Eid. 169. 9) Ki 157. 10) Hi. h. 83. 1נ) d. 81. 12) Ki 164. Ob. i64. T. 222.