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Der Jüdische Arbeiter · 1928-03-06 · Heft 3 (6.3.1928) · page 2

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Journal
Der Jüdische Arbeiter
Volume
5 (1928)
Issue
Heft 3 (6.3.1928)
Date
1928-03-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Der jüdische Arbeiter Nr. 3. seines! ^Wochenblattes erschien in sensationeller Aufmachung ein Leitartikel „Zionismus' und Kommunismus". iWas ist denn vorgefallen? Im englischen Unterhause" richtete ein konservativer Abgeordneter an den Kolonienminister eine Anfrage, ob ihm bekannt sei, daß sich in Palästina viele jüdische Sowjetagenten aufhalten. Solche und jahnliche Anfragen der Gegner des Zionismus1 im englischen Parlamente bilden keine Seltenheit. Man' 'nimmt sie auch nicht ernst, man registriert sie und schenkt ihnen keine weitere Aufmerksamkeit. Herr Stricker aber, der alles durch die Brille der •hysterischen Feindschaft zur Arbeiterschaft und zur Sozialdemokratie zieht, bauscht diese Anfrage auf und findet, daß daran schuldigt sind die — Poale Zion und die Wiener „Arbeiter-Zeitung". . Auf welche Assoziationen! stützt sich das Phanitasiejgebilde des Herrn: Stricker? iWährend der Anwesenheit des Genossen Reiß aus M-Aviv infWiem erschien in der „Arbeiter-Zeitun'g" .eine informierende Notitz über die Aktion, die er in' Wien einleiten soll. Unter anderem enthielt idiese Notitz die Feststellung, daß die jüdische Arbeiterschaft einen Kampf auf zwei; Fronten zu führen hat: gegen dije arbdterfeindtichen Elemente der zionistischen Bewegung und gegen die Verwaltungsmethode des imperialisfedhen England. Das meint nun das psyichiatrisch' sicherlich interessante Medium, Veranlaßt die zionißtenfeindliiChen englischen] Politiken vom Bolschewismus <in Palästina zu sprechen. Es entspricht nicht der [Würde .unseres1 Blattes, über solche nur vom blinden Haß diktierten und von grober Ignoranz strotzenden Ausfällen] länger ßich aufzuhalten. Es1 lohnt sieh nicht mehr, mit Herrn Stricker zu polemisieren. Zum Abschiede wollen1 wir diesem Herrn nur noch sagen: . Auf seinen Versuch, sich der jüdischen Arbeiterschaft im.'Palästina anzubiedern1, gibt es' nur kleine Antwort — einem kräftigen Fußtritt. ' :Herr Stricker mögie versichert sein, daß wir auch hier im Sinne der jüdischen Arbeiter in Palästina 'handeln. - L; R. „Die jüdische Gemeinschaft" (Kneseth). '* (BstraiChhingen zum Gesetze betreffend die Autowomie der Juden1 in- Palästina.-)» Nach langen schweren Kämpfen innerhalb der palästinehsisjdhen Judenschaft, nach langwierigem Verlhandlungen 'mit der Regierung, wurde das Gesetz, in welchem die Autonomie des jüdischen Jis'chuw in Palästina festgelegt wurde, beschlossen. Vergessen war die große Begeisterung, 'die alle Teile der paläötinensisjChen Judenschaft ergriff, als! vor ca. 9 Jahren in |Tel-Aviv auf einer vow allen Parteien und Gruppierungen beschickten Konferenz 'die Einberufung einer Gründungsversämmlung besjclhlossen wurde. Sofort naiCh Bekanntgabe des Entwurfes begann! ein wahres Kesseltreiben von Seiten der Klerikalen, denen' das Gesetz zu „modern" war, aber auch diejenigen, die s|dh bisher so gern als Freiheitliche gebärdeten, bemühten si;Ch, eine Aenderung im reaktionären Sinne herbeizuführen. Sichlteßlich kam doch eine Einigung zustande und der verbesserte Entwurf wurde durch Veröffentlichung im Amtsblatte 'der Regierung zum Gesetz erhoben. Was besagt das Gesetz in seinem Hauptinhalt? Vor allem wird festgestellt, daß die gewährte Autonomie nicht die einzelne Gemeinde betrifft, wie wir es in der Dias'pora gewöhnt sind, sondern daß die Trägerin dieses Rechtes 'die palästinensisjche Juden'heit in ihrer Gesamtheit ist. Ihr sind alle Örgane sowi(e Institutionen, die kraft der nationalen Autonomie geschaffen werden, unterstellt, sie ist faie einzige Körperschaft, die mit souveräner MajCht ausgestattet Ist. Als höich'stö Instanz wird vom Gesetze die A s SS f a t h - H a n i w c h' a r i m (Deputierten-Versammlung) anerkannt, die in allen Angelegenheiten der „jüd. Gemeinschaft", sowie ihrer Institutionen als einzig berechtigte Vertreterin auftritt. Sie ist eine d <e m o k r a t i s!C h e, rein w e 111 i .'C h' ,e Örganisatio n. Aus ihrer Mitte heraus wird der Waad-Halumi (Nationalrat) gewählt, welcher nach' den Instruktionen der Asefath-Han.iwCharim zu handeln hat. Der iWaad-Halumi ist das "Exekutivorgan der Asefath-Haniwcharim. Er vertritt 'die „Jüd. Gemeinschaft" deR Regierung gegenüber und ist für die Durchführung alter jener Angelegenheiten verantwortlich, die die Regierung in seine 'Hände legt. Er hat das Recht im Namen der „Jüd. Gelmeinsdhaft" Verträge abzuschließen, bewegliches und unbewegliches1 Eigentum zu» jerwerblen, sowie überhaupt jede wirtschaftliche Funktion auszuüben. Sein Budget muß aber von der Asefath-HaniwChärim bestätigt werden. Und nun zu 'den Rechten, die der „Jüd. Gemeinschaft" zustehen. Das' wichtigste Recht, das ihr gewissermaßen einen Regierungscharakter verleiht, ist das Zwang.sbesteuerungsredht; das sie sowohl einzelnen, als auch Getaeiriden gegenüber ausüben kann. Die "Einhebung dieser Abgaben erfolgt auf demselben iWege, wie die der staatlichen Steuern. Zur Auferlegung einer rSteuer ist der übere.insitiim-. mende Beschluß sowohl 'der Asefath-HaniiW^ch'arim, als auch 'das IWaad Halumi notwendig. Keine der beiden .Körperschaften darf ohne Zustimmung der anderen in Steuerangelegenh'eiten, selbständig vorgehen. Es 'dürfen direkte und indirekte Steuern eingehoben werden. Die indirekten werden für religiöse Zwecke verwendet. .Die, direkten Steuern haben die einzelnen ^Gemeinden! auf Beschluß der Asefath-HaniwCharim zu; entrichten, 'die für Erziehungszwecke, soziale Hilfe, sowie zur Erh ä 11 u n gj d er I trs t i■ t u t i o n e n\ 'der GemeinSidhaft (verwendet werden. Eine sehr widhtige Bestimmung enthält das Gesetz gegen Zersplitterungen innerhalb einer Gemeinde. In jedem Orte, Dorfe oder Stadt, wo Juden wohnen, darf es nur eine Gemeinde geben. Eine Vereinigung all derer, die aus der Gemeinschaft austreten, ist wohl möglich, allein das neugeschaffene Gebilde ist und bleibt eine private Vereinigung, die von der Regierung nicht anerkannt wird und keine Zwangsgewalt hat. Gleichzeitig stellt aber das Gesetz den Grundsatz derinneren Auto nomie eines jeden Teiles! der Gemeinde in religiösein und kulturellen Angelegenheiten auf. Danadi hat jede Üruppe innerhalb der Gemeinde, soweit sie mindestens 30 erwachsene Mitglieder zählt, das Recht zu verlangen, daß alle ihre religiösen und kulturellen Bedürfnisse gemäß ihrer Stärke innerhalb der Grenzen des bestehenden Budgets befriedigt werden. Was das Verhältnis des einzelnen zur Gemeins'chaft anlangt, so wurde das Personalitätsdem Territorialitätsprinzip vorgezogen. Jedes einzelne Mitglied hat ein Recht, sobald es gegen die „Jüd. GemeinsiChaft" ist,, diese zu verlassen. Der Austritt muß aber schriftlich angemeldet werden. Die Zugehörigkeit zur GemeinsiChaft muß nicht ausdrück fiCh erklärt werden, sondern versteht sich von selbst. Interessant ist die Bestimmung des Verhältnisses zwisichen der „Jüd. Gemeinschaft"! und der Drtsverwaltung. Um jede Öoppelverwaltung zu vermeiden, wird jede jüdische Ge- 'meinae, insotern cne Gesamteinwohnersicnaff des Ortes | nicht weniger als drei Viertel sich aus. Juden zusammensetzt, zugleich auch als1 .Ortsgemeinde anerkannt. Ansonsten besteht die jüdische Gemeinde parallel mit der Ortsgemeinde. Als Schattenseiten und entwicklungshemmend sind jene Bestimmungen anzusehen1, in welchen siflfrj die Regierung ein B e v o r m u n d u n g s r e d h t in allen wichtigen Fragen vorbehält. So muß unter anderem die Aufstellung der Ein- und Ausgaben der| Gemeinschaft sowie das Reglement für die .Wahlen zur Asefath-Haniwcharim vom High-Commiss'ioer bestätigt werden. Die obengenannten Angelegenheiten | werden zwar Jn der Asefath-Haniwcharim beschlossen, zu ihrer Inkrafttretunig ist aber eine "Bestätigung nötig. Die Besteuerung der Mitglieder durch die Gemeinde bedarf der Zustimmung des kompetenten Distrikt-Kommissärs. Zum Schlüsse sei noch auf ein Moment hingewiesen, das, oh ne großen praktischen Wert zu "haben, doWh von prinzipieller Beideutung ist. Danach soll, falls es zwisichen dem Rabbinat und dem WaadjHalumi zu einer Meinungsverschiedenheit kommen sollte und eine Einigung nicht zu erzielen ist, eine -Kommission aus je 2 Vertretern dieser Gruppen sowie einem Vorsitzenden, der von der Jewish' Agemdy zü ernennen ist, gebildet werden, die den Streitfall zu schlichten hat. Die Kommission entscheidet mit jStimm'enmehrheit. Durch diese Bestimmung wurde die politische und nationale Zusammengehörigkeit der Juden der ganzen Welt anerkannt. Trotzdem das Gesetz viele anfechtbaren Bestimmungen enthält, die besser unterblieben wären1; trotz der Einbeziehung religiöser Momente in die weltlich-nationale Autonomie, die dem ganzen sicherlich Abbruch tun, läßt sich' nicht leugnen, daß das Besuch im Rothschildspitah Wenn' man' ins jüdisch© Spital kommt, überzeugt man tioh rasch'; welche Bedeutung! diese Anstalt für die jüdische Bevölkerung hat. Jüdisohe Patienten, denen' es gegönnt ist, im heimischen Milieu!,- von vorzüglichen Aerzten und gutem Pflegepersonal betreut, ihrer Genesung entgegenzusehen, ertragen zweifellos viel leichter ihr Leiden. Für die meisten Patienten bedeutet dieses'Spital eine Wohltat im vollsten Sinne des Wortes. Das erlegt uns aber die Pflicht auf, über diese Institution zu wachen, diaß sie ihre Aufgabe voll und ganz erfülle. Ich'1 mußte einige Wochen hindurch Patienten', die im Rothsohild-Spital untergebracht waren!, besuchen. Während dieser Besuche habe ich manches gjesehen', anderes1 von verläßlichen Leuten gehört, das der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten werden' darf. Der Käser nen ton. Es herrscht ein strenges Regime im jüdischen Spital. Wenn der Herr Professor z. B. in die Frauenabteilung zvx Visite kommt, bleibt keine Patientin ruhig1 liegen, jede richtet sich mit "Mühe und Not auf und begrüßt den1 Herrn Professor. Es gibt natürlich keine Verordnung, die das vorschreiben soll, es scheint zu den' mündlichen Ueberlieferurigen zu gehören. Eine Patientin, die sich! nicht daran halten wollte,- wurde von allen Leidensk^lleginnen wie eine Aufwieglerin1 betrachtet. ... Eih zweites Faktum: Eine Patientin erlaub* sich an ♦inen Herrn Assistenzarzt in höflichen Worten eine Frag1© richten, ob nicht! möglich wäre, ihr irgendein Präparat YWjschieib»^ worau« ihr 4i*s«r Harr im bftxaolsw* Ton« fast wörtlich zur Antwort gibt: „Einstweilen bin ich1 hier •Arzt und ich habe anzuschaffen; bis ich'. Kellner bin, werden1 Sie anschaffen" . . . Nur ein' guter Mensch kann ein.' guter Arzt »ein. Feines Sprach'gefübJl. Der Prozentsatz der Ostjuden! unter den Patienten Ist begreiflicherweise ziemlich' groß. Es ist alsa nicht zu verwundern, daß es sehr oft Patienten gibt, die kein korrektes; Deutsch sprechen'. Es kommt aber sehr i.>ft vor, daß sich die Herren Aerzte über eine solche Patientin 'belustigen. Die Tatsache, daß unter den' Aerzten selbft viele Ostjuden sind, kann nicht als mildernd, sondern als erschwerend' angeführt werden. Hier müßte die Spitälleitutog eingreifen. Vergeltun'gs maßregeln. Eine Frau hatte dasi Pech, daß ihr Sohn, während er sich um die Herbeischaffung eines Arztes für sie geeilt hatte, niedergestürzt ist und sich derart schwer verletzt hat, daß er gleichzeitig mit der Mutter ins Spital gebracht werden mußte. Man kann sich die Schmerzen' und Gefühle dieser armen Frau vorstellen. Nun erfährt sie eines Tages, daß ihr Sohn noch vior der vollkommenen Heilung* vom Spital entlassen wurde. Ob das auf Wahrheit beruhte, sei dahingestellt. Diese arme Mutter litt aber viel darunter. Als am nächsten Tage der Arzt zur Visite kam und sie nach ihrem Befinden fragte, gab sie ihm ungefähr zur Antwort:;,Ich bin zwar noch' krank, aber wenü man meinen armem Sohn krank entlassen hat, können Sie auch mich nach' Hause schicken." Ein»» Tag darauf mußt« di»w arm« l'inu d*» Spital wirklioü r*r]*egya. Hinzugefügt werden soll noch', daß in de^ Regel die Patienten 2 bis 3 Tage vorher verständigt werden, wann sie entlassen werden. Diese Vergeltungsmaßnahme ist eine harte Strafe für diese Auflehnung gegen seine Majestät ... Klasse n-u n t e r s. c h' i © d e. Es wurde mir mitgeteilt, daß solche Fälle nur in der III. Klasse vorkommen, da dort ein nicht unbedeutender Teil von Patienten, die keine Spitalskosten zahlen, untergebracht ist. Diese Erklärung erschien mit sehr glaubhaft. Es kann dochl nicht angenommen werden, - daß die Herren Aerzte einer gut zahlenden Dame gegenüber sicif derart benehmen werden. Aber gerade das hat mich empört. Es ist nicht Sache der Aerzte, ob eine Patientin di# Spitalskosten1 zahlt oder nicht. Sie werden' ja auf keinen Fall dann verhalten, das Defizit des Spitals zu decken. Das ist Sache der Kultusgemeinde. Von den Aerzten verlangen wir, daß sie jeden Patienten, bhne Unterschied der Klasse, ob er zahlt oder nicht, gleich gut behandeln. Wennsie das nicht tun, erfüllen sie ihre primitivste Pflicht nicht. * Meine Ausführungen verfolgen den einzigen Zweck, daß die Spitalsleitung diesen Vorkommnissen ihr Augenmerk zuwende und veranlasse, daß sie sich nicht wiederholen. In einer so wertvollen Anstalt, wie das Rothschild-Spital, dürfen solche Zustände nicht geduldet werden. Das' geschilderte Benehmen einiger Aerzte macht die Bemühungem visier vortrefflicher Männer, die in' diesem Spital» gewirkt haben nnd bleut* no«h wirken,; aunioat«. M. U. I 1 i

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