Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 31/32 (1929)
- Issue
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2638044-2638113-2638114--3295-2641507- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
DIE SYMBOLIK DES KÖRPERS 33 Sitte des Decktuches, bezw. Schleiers, mit dem die Braut umhüllt wird, bedeutet die Symbolisierung der Frauenpflicht und -würde. Begründet wird sie mit Gen. 24,65. Mose Alaschkar spricht davon, daß es auf die Sitte der Länder ankomme, ob die Frauen das Haar bedecken oder nicht. Der Einfluß des Sohar63) hat gewiß den Ausschlag gegeben, daß man sich mit allem nicht zufriedengab, sondern das Abschneiden der Haare bei dem heiratenden Mädchen verlangte. Schon die Stelle Num. 5,8, nach der die des Ehebruchs verdächtigte Frau die Haarflechten aufzulösen hatte, wird von Rasohi dahin interpretiert: „er (der Priester) löst das Haargeflecht auf, um sie zu verunzieren64); hieraus folgern die Gelehrten, daß entblößtes Haar für die jüdische Ehefrau etwas Tadelhaftes sei/4 Deut. 21,12 spricht von der Gefangenen, die ihr Haupt zu scheren hatte65), was ebenfalls nach traditioneller Erklärung den Zweck hatte, um sie dem Israeliten mißfällig zu machen, damit er von ihr ablasse. Man wird also in dem Brauche des Haarabschneidens bei der Eheschließung und des Haarverhüllens dort, wo sich Männer einfinden, leicht das Mittel erkennen, damit die Frau anderen Männern nicht gefalle und im Herzen fremder Männer nicht böse Begierden erwecke. Wie die Vorschriften, die Mohammed diesbezüglich für den Islam gab, ihren Grund im Sinnenreiz haben, so ist auch diese Vorschrift zum Schutze der Sitten- und Ehereinheit gegeben worden. Eine Symbolik liegt ihr ferne, um so mehr, als letzten Endes das Abschneiden der Haare auf die minutiöse Genauigkeit beim rituellen Tauchbad zurückgeführt werden muß66). Der Bart Der Bart ist beim Manne Geschlechtsmerkmal, Zeichen der Reife und Manneswürde. Der Vorbeter soll einen Bart haben67). Eine Verstümmelung des Bartes ist eine Schändung der Manneswürde68). Die Stelle Lev 19,27 „Ihr sollt nicht die Ecke eures Haupthaares rund abscheren und du sollst nicht verderben die Ecke deines Bartes" beinhaltet das noch heute gültige Verbot des Rasierens, worunter nach der Tradition das Abschneiden mit dem Messer, nicht aber das mit der Schere zu verstehen ist69). Maimonides bringt das Verbot mit der Sitte der Götzenpriester in Zusammenhang; niatürliciher ist mit Rücksicht auf die Zusammenstellung mit dem Verbote, daß ein Mann die Kleider einer Frau und umgekehrt anziehe, in der Vorschrift eine Maßregel gegen Geschlechtverirrung zu sehen70). Man unterscheidet bezüglich des Rasierverbotes „fünf Ecken" beim Barte und zwar: Oberkinnbacken rechts und links, Unterkinnbacken rechts und links und „schiboleth hasakon", der Teil am Kinn vorne69). Die Kasuistik ist so weit gegangen, jegliches Schneiden des Bartes zu verbieten70), so daß der völlig von Messer oder Schere unberührte Bart eine Eigentümlichkeit der Gelehrten und Frommen wurde. Der nichtjüdischen Umwelt gegenüber erschien der „Jude mit dem Bart" als charakteristisch und man sah in dem „Barte" ein Kennzeichen des Juden, wie es in Chamissos Peter Schlehmiel heißt: „ ... Nr. 12 galt seines langen Bartes wegen für einen Juden." Das christliche Mittelalter liebte Juden gegenüber die Strafe