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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 29

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
31/32 (1929)
Issue
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 29 (sequence 29)
Language
German
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DIE SYMBOLIK DES KÖRPERS 29 ist aber kein Teil des Gottesdienstes und geschieht mehr zur Ehre der Menschen. Es blieben nur die Umzüge mit der Thora, wie sie im Gotteshause beim Ein- und Ausheben und an dem Thorafreudenfeste üblich sind. Wird die Thora bei dem Gottesdienste ausgehoben, so trägt man sie auf dem Wege nach rechts um den Almemor herum an der Gemeinde vorbei zum Vorlesepult, beim Einrieben in gleicher Weise, aber nach links gehend45*1). Die symbolische Bedeutung dieses Vorganges besteht darin, daß damit der Anteil des Volkes an der Thora bekundet werde. Sie gehört nicht den Priestern, sondern ist Gemeingut Israels, an dem jeder Anteil haben darf. Von den Umzügen am Thorafreudenfeste berichtet der R'mo Or. ch. 769 Anm.: Es ist Sitte wie bei den Hoschanoth am großen Bittfeste siebenmal herumzugehen. Als Begründung führt er an „wegen der Freude". Die sieben Umgänge am Hüttenfeste geschehen in Analogie und „zur Erinnerung" an Jericho, das Josua siebenmal umzogen hatte; gemäß Hohes Lied 3,2 und Ps. 26,6 wird gesagt, „wie ich diese Stadt siebenmal umzog, so will ich deinen Altar siebenmal umziehen". Die Umgänge mit der Thora stellen die Feder der Thora dar, der die Liebe und Treue Israels gilt, der alt und jung Gefolgschaft leisten, weshalb auch die Kinder dem Zuge folgen. Beim „Aufrufen" (all a), gilt, daß man für das Hingehen den kürzeren, für das Zurückgehen den längeren Weg (im Falle, daß die Wege gleich sind, gehe man rechts hin, links zurück) wählelu)- Darin liegt dieselbe Symbolik wie bei der Vorschrift für den Weg zum Gotteshause47). Im Gotteshause soll man würdevoll und in Ehrfurcht gehen. Zum Durchhaus oder zur Abkürzung eines Weges darf man ein Gotteshaus nicht benützen. Daß die Trauernden aus ihren Bankreihen hervortreten und vor der Gemeinde das Kaddisoh sprechen, bedeutet eine Kundgebung vor der Gemeinde, daß sie sich zum Glauben der Eltern treu bekennen. Herausgehen aus dem Gotteshaus soll der „Kohen", der am Priestersegen" nicht teilnehmen will oder kann, und erst nach demselben wieder am Gebete teilnehmen48). Bei der Haskara (Haschkaba oder Maskir)49) gehen alle jene Personen, die noch Eltern haben, aus dem Gotteshaus, wofür als Grund gesagt wird, daß sie sonst den Verlust ihrer Eltern beklagen werden. Die Einrichtung der Haskara gilt als „uralter Brauch", aber obige Unsitte und deren Begründung konnte ich nirgends verzeichnet finden, obwohl sie sehr verbreitet ist. Ein Anhaltspunkt wäre bei Lampronti, Pachad Izohak sub „haschkaba" in der Bestimmung zu sehen, „daß Kinder unter 13 Jahren nicht in der Haskara genannt werden sollen, da sie ja für ihre Llandlungen keine Verantwortung tragen". Da sie also nicht genannt werden durften, dürfte man sie überhaupt von der Haskara ausgeschlossen haben. Ich glaube aber, daß diese Unsitte lediglich durch den Raummangel in den Gotteshäusern entstanden ist. Man brauchte den Platz, da an Maskir alle teilnahmen, die sonst nicht kamen, darum sollten diejenigen herausgehen, die kein Maskir hatten, und um dies zu erreichen, bediente man sich eines Schreckmittels, das auf die Gemüter wirkte.

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