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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 17

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
31/32 (1929)
Issue
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
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EINE GEISTERAUSTREIBUNG AUS NEUERER ZEIT 17 buch der Christ. Apocryphen, 972, Böklen, d. Verw. d. jüd.-christl. mit der pers. Esch., 44). Der Tote weiß alles, bis das Grab zugedeckt ist (vgl. j. AZ., 3, 1, b. Sanh., 46 b). Die Geister sprechen miteinander und verraten den Lebenden die göttlichen Beschlüsse (b. Ber, 18 a). Übrigens ist die Vorstellung, daß der Tote mehr oder weniger lebhaften Anteil an den Geschehnissen der Welt nehme, gut stoisch belegbar (s. Lichtenhan, D. göttl. Vorsehung, p. 107). Schlimm steht es um die Seelen, deren Körper keine Grabstätte finden. Schon im altbabylonischen Nimrod-Epos ist die Seele des Helden äußerst betrübt und unglücklich, weil der Körper des Verstorbenen nicht zu Grabe gebracht wird. Die Pflicht des Begrabens oder Verbrennens wird wohl im Grunde mit dieser Vorstellung in Verbindung stehen. Wo der Körper keine Ruhestätte findet, ist auch die Seele ruhelos und verwandelt sich in einen Geist. Dieser sucht einen Aufenthaltsort in lebendigen oder leblosen Hüllen. Ein Hund ist besonders geeignet, die Seele aufzunehmen, da Hunde als Begleitung des Todesengels gedacht wenden und in der Nähe des Toten sich befinden. Der Geist fährt also in den Hund, wo er sieben Jahre verweilt. Die Zahl sieben ist gewiß nicht zufällig in unserer Erzählung. Dem primitiven Glauben der Leute in dieser Geschichte bereitet es gar keine Schwierigkeit, daß der Geist aus den südarabischen Gegenden plötzlich, in Jerusalem auf Gräbern und Abtrittsorten erscheint. VI. Die jüdische Legende kennt umherirrende Geister der Toten. R. Jochanan b. Zakkai begegnet einem Geiste, der für seinen Scheiterhaufen Holz sammelt (Seder Elijahu zutta, ed Friedmann, p. 22). Eine ähnliche Begebenheit wird auch von R. Akiba erzählt (s. die Quellen bei Marmorstein, The Doctrine of Merits, London, 1920, 156, 11). Interessant ist in beiden Erzählungen, daß die Gesetzeslehrer die Geister befragen, wieso ihnen geholfen werden könnte? Die Geister haben Gelegenheit, die Mittel zu erfahren, die ihnen Erlösung von Höllenpein und Qual bringen könnten. Der Jemenite ist unwissend und kann auf die an ihn gerichtete Frage keinen Bescheid geben. Ob die Juden der ersten Jahrhunderte an Seelenwanderung glaubten oder nicht, ist eine nicht leicht zu lösende Frage. Josephus scheint sich selbst darüber in Widerspruch zu sein. Der slawische Josephus, der, wie ich zuerst vermutete, aus dem Josippon geflossen ist (vgl. Quest., vol. XVII, 1926, 145—47) kennt diese Lehre. Der Gaon Saadia bestreitet das Vorhandensein dieser Vorstellung unter Juden. Der Glaube aber, daß die Seele in Hunde oder Katzen usw. hineinfahre, ist international und ist ein typischer Zug der Erzählungen von den Geisteraustreibungen. VII. Die Austreibung geschieht nach den Vorschriften, die der Chacham kabbalistischen Schritten entlehnt hat. Besondere Beachtung verdient der Gebrauch des Schofar bei der Geisteraustreibung. Marabar R. Aschi verwendet den Schofar zur Dämonenaustreibung in Baby-

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