Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 17 (1914)
- Issue
- 4 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 119 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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— 119 — sagen: „Ich habe mich geirrt", oder „ich war gezwungen", denn ganz aus freiem Willen, ohne irgend einen Zwang, und mit vollem ruhigen Verstände haben wir alles dieses beschlossen. Daher kann auch Niemand von uns eine Einwendung machen, oder einen Streit erheben gegen das Mindeste von Allem, was wir in dieser Verhandlung eingerichtet und geordnet haben. Diese Verhandlung soll alle Kraft haben, als wenn sie auf das Ausführlichste geschrieben wäre, nach den Einrichtungen unserer seligen Rabbinen, und als wenn; sie ausgefertigt und unterzeichnet wäre beim Gerichte des Rabinu und Raf Asche. Auch haben wir übernommen unter dem schweren Banne und mit dem Qesetzeseide nach der Meinung Vieler, dass wir keinen Vorbehalt haben in Betreff dieser Verhandlung, weder über das Ganze noch über einen Theil davon, und dass wir auch keinen solchen Vorhalt haben werden von nun an und in Ewigkeit so wie wir hiermit alle solche Vorbehalte und deren Zeugnisse bis auf das Entfernteste aufheben. Ingleichen soll diese Verhandlung nicht für ungiltig erklärt und ihre Kraft nicht geschwächt werden können, Geschehen hier in der Residenz München am ersten Wochentage den sechzehnten des Monats Schebat Jahr der Welt 5530 (i. e. 1770). Samuel, Sohn des seligen Herrn Wolf Wertheimer, für sich mit hinlänglicher Vollmacht von den Gebrüdern Vormündern,, den Herrn J o s e 1 und Abraham Wertheim. Isaak, Sohn des Rabbiners Herrn Moses Kann aus Frankf u r t h für sich und mit hinlänglicher Vollmacht von den Gebrüdern, unseren Verwandten, Herrn J o s e 1 und Samson, Söhnen des seligen Herrn Löb W e r t h e i m in Wien. Isaak, Sohn des seligen Rabbinen, Herrn S e 1 i g m a n. David, Sohn des seligen Rabbinen, Herrn Josel Wertheimer, für sich und mit hinlänglicher Vollmacht, von allen seinen übrigen Brüdern. Vor uns endesunterzeichneten Zeugen haben sich obige Parteien, die Herren Samuel Wertheim, Isaak Kann, Isaak Cohen und David Wertheimer eigenhändig unterzeichnet, und in unserer Gegenwart ist Alles geschehen vermittelst des rechtmässigen Mantelgriffes, auf die giltigste Weise, nach den Einrichtungen unserer seligen Rabbinen, alles Obige zu bestätigen. Darum haben wir bekräftigt und bestätigt, wie erforderlich ist. Datum wie oben. Moses, Sohn des Herrn Henoch Berlin. Elieser Leser, Sohn des seligen Herrn S e 1 i g m a n n. Zum Testament Wolf Wertheimers. Von Rabbiner Ed. Duckesz. Auf Seite 18 des alten Protokollbuches im Altonaer Gemeindearchiv heisst es (Original hebräisch): Betreffs der Verpflichtung, welche der damalige Gemeindevorstand im Jahre 1711 (Elul) eingegangen, wie es im Gemeindebuch Seite 16 verzeichnet ist, nämlich zur Tilgung der Schulden der deutschen Gemeinde in Jerusalem jährlich 800 Mark auf zehn Jahre, zusammen 8000 Mark, nebst den gewöhnlichen Spenden, die die Vorsteher der „Erez Israel" — Kasse zuweisen, beizutragen: