Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 17 (1914)
- Issue
- 4 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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— 115 — gegen Anweisung von unserem Verwandten, Herrn IsaakKann, und denen in Mannheim und Umgegend gegen Anweisung von unserem Verwandten Herrn IsaakKann und von unserem Onkel Herrn LöbWertheimer in Mannheim. Sollte aber die Zahl derjenigen, die in dieser Vertheilung, so gross sein, dass die fünfhundert Gulden nicht hinreichen, jedem nach seinem Grade zugeben: so soll die Sache durch das Loos entschieden werden. Dann treten der Rabbiner in der Klause und unser Verwandter Herr Isaak Kann zusammen mit Zuziehung unseres Verwandten des Herrn Zacharias Wertheimer, eines Mitgliedes der Gemeinde Frankfurt , und diese vertheilen nach dem Loose. Die durch das Loos gewinnen, bekommen ihren Antheil sogleich, die Übrigen aber müssen noch ein halbes Jahr warten, und dann bekommen sie ihren Antheil vor denen, die inzwischen eingetreten sind, ohne Loos und so geht es immer der Reihe nach. Jedoch ist bedungen, dass, wenn drei Gerichte, die wir hierüber befragen, den Bescheid ertheilen, es habe bei dieser Vertheilung der Nächstverwandte den Vorzug, dann kein Loos veranstaltet wird, sondern stets der Nächstverwandte den Vorzug hat, es sei denn, dass einige oder viele Verwandte in gleichem Grade verwandt sind. An unsere Verwandten, endesunterzeichneten Herrn Isaak C o h e n sollen von unsern Verwandten, endesunterzeichneten Herrn Samuel und David Wertheimer, jährlich geschickt werden zweihundertfünfzig Gulden Reichsmünz ... f. 250.— Für diese fS.uJmme soll unser Verwandter, Herr Isaak, einen Lehrer in Hamburg besolden, vier Kinder zu unterrichten und soll ihm nämlich Lohn, Holz und Licht zahlen, unter der Bedingung, dass er keine andern Kinder als diese vier unterrichten darf. Der Nächstverwandte hat stets den Vorzug, sowohl der Lehrer als die Kinder. Noch sollen unsere Verwandten, die unterzeichneten Herrn Samuel und David Wertheimer von den Zinsen, die sie einnehmen, wegen der achtzehntausend Gulden baares Geld, die uns von obengenannten Kaufleuten R a d 1 e r zustehen, hundert Gulden entnehmen, die sie bei sich bewahren für kleine Ausgaben jährlich, die Jeder von uns auszugeben hat für Reparaturen in der Klasse zu Frankfurth, Postgeld und dergl., welches jedem geschickt werden.soll, nach einzusendender Rechnung, wie weiter unter erklärt wird ... f. 1000. — Alles zusammen, für Schulen, Aussteuerungs-Unterstützung, Ausgaben für die Klause und Reparaturen derselben, von dem obengenannten ewigen Kapital ohne die hundert Reichsthaler Miethegeld * für die Schule von den Herren aus der Familie Kann und ohne der Einnahmen der Synagoge in der Klause tausendsiebenhundert Gulden Reichsmünze ... f. 1700.— Die übrigen Zinsen aber, welche von dem baaren Gelde und den gedachten Papieren erwachsen, sollen halbjährlich unter verwandte Arme vertheilt werden, nämlich was denselben zugesprochen und bestimmt wird durch den Bescheid dreier Gerichte als: Frankfurth, Hamburg,Nikolsburg, Pressburg usw., die wir befragen werden, wie wir mit der Vertheilung dieser Gaben zu verfahren haben. Die Antwort, die wir von den drei Gerichten erhalten, wird dieser Verhandlung beigefügt, damit dieser Bescheid für immer beobachtet werden kann. Von unseren Verwandten, den Herren Samuel und David Wertheimer wer- $ '