Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 17 (1914)
- Issue
- 4 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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— 113 — Wohltätigkeit und der Religion kräftig zu wirken. Hiernach geschieht nun Folgendes: Unsere Verwandten, die endesunterzeichneten Herrn Samuel und David Wertheiraer sollen jährlich von den Zinsen, die sie einnehmen, zum Lohne eines Lehrers in der G e m e i n d e N i k e 1 s - bürg nehmen, um vier Kinder zu unterrichten, derselbedarfaberweiterkeineandernKinder,alsnur diesevierunterrichten. DienächstenVerwandten haben aber immer den Vorzug, sowohl der Lehrer als die Schüler. Die hierzu bestimmte Reichsmünz f. 150. Zum Lohne eines Lehrers in der Gemeinde Eisenstadt, zwei Kinder zu unterrichten, nach obiger Bedingung, mit Vorzug der nächsten Verwandten Reichsmünz ... f. 100. Unser Verwandter, endesunterzeichneter Herr Isaak Kann, soll nehmen von den tausendeinhundert Gulden, die er als Zinsen einnimmt, zum Unterhalte von sechsunddreissig Studenten in der Klause zu Frankfurth, nämlich zwölf Hochschüler, zwölf Mittelschüler und zwölf Unterschüler; jedem Hochschüler soll wöchentlich zwanzig Kr., jedem Mittelschüler sechszehn Kreuzer und jedem Unterschüler acht Kreuzer gegeben werden. So auch zu Ausgaben für Wachs und andere Ausgaben in der Synagoge, ausser den hundertundfünfzig Gulden, welche die Herren aus der Familie Kann auszahlen für ihre Schule in unserer Klause wegen Hausmiethe und ohne die Einkünfte der Synagoge in der Klause, Summe fünfhundert Gulden Reichsmünz ... f. 500.— Auch zum Unterhalte der Armen und für die in dem sogenannten Lernzimmer, welches sich auch in der Klause befindet, hundert Gulden Reichsmünz ... f. 100.— Nach dem Ausspruche unseres Verwandten, des gedachten Herrn Isaak Kann, sollen alle Angelegenheiten der Klause sowohl die Vertheilung der Unterhaltskosten für die Studenten als die Ausgaben und Einnahmen der Synagoge, geregelt werden. Demselben liegt auch ob, die Einnahme der Synagoge möglichst zu verbessern, da ss der bezweckte Überschu ssanGeldzu mwohlthätigen Kapital geschlagen und dadurch die Wohlthaten vermehrt werden können. Was aber die Ernennung der Studenten, als Hoch-, Mittel- und Unterschüler betrifft, so soll vor Allem der nächste Verwandte den Vorzug haben, wenn es sich herausstellt, dass die Anzahl der auf diese Vertheilung Anspruch machenden anderen Studenten die Zahl der vorgenannten Studenten übertrifft so sollen doch stets die Verwandten den Vorzug haben. Aber bei den übrigen Studenten soll die Einsetzung auch mit Einstimmung des Rabbiners in der Klause und Zuziehung unseres endesunterzeichneten Verwandten, Herrn Isaak Kann, stattfinden, nur mit dem Beding, dass die gedachte Zahl der sechsunddreissig Studenten nie vermehrt oder vermindert werden darf. Sollte es sich indessen ereignen, dass etwas Neues in der Klause zu unternehmen wäre, z. B. die Einsetzung eines Rabbiners oder in Betreff der Wohnungen im Hause und dergl, so soll es nur durch Stimmenmehrheit von uns allen Endesunterzeichneten geschehen. Sollten die Herren aus der Familie Kann ihre Schule nicht mehr in der Klause miethen wollen, und dadurch hundert Thaler von den gedachten Einnahmen abgehen: so soll unser Verwandter