Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 17 (1914)
- Issue
- 3 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 91 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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— 91 — Grundbesitze zugelassen werden, von den schönsten Früchten für die Industrie des Landes begleitet gewesen, und doch hatten auch gegen diese Maassregeln, wiewohl ohne Erfolg, sich anfangs missbilligende Stimmen erhoben. Wenn aber auch die Gesamtheit des Volkes noch nicht zu einer umfassenden Erleichterung ihrer Lage reif seyn kann und unabweisliche Staatsrücksichten dagegen sprechen, so kann dies doch noch kein Grund seyn, einzelne, durch fleckenlosen Karakter, durch Verdienste und Bildung sich auszeichnende Individuen von dieser Wohlthat auszuschliessen. Das Auskunftsmittel bietet sich hier dadurch an, wenn Se. k. k. Majestät sich bewogen finden, solchen Bekennern des mosaischen Glaubens, welche als wohlverhaltene Unterthanen bekannt sind, und sich auch sonst noch durch ungewöhnliche grossartige, dem Allgemeinen nützliche industriöse Unternehmungen oder sonstige Verdienste auszeichnen und durch genügende Beweise die Beharrlichkeit ihres Wirkens garantiren, das Staatsbürgerrecht aus besonderer allerhöchster Gnade von Fall zu Fall zu verleihen. Die aus einem solchen Akte allerhöchster Gnade (welcher übrigens mit den bereits Statt gehabten Verleihungen von Adelsgraden an Israeliten konsequent wäre) von selbst fliessenden Vortheile seyn: Gleichstellung der Verdienste der Unterthanen, Hebung der moralischen Kraft der Regierung durch die in den Staatsangehörigen begründeten Ueberzeugung, dass ihnen bei gleichen Ansprüchen eine gleiche Verbesserung ihrer bürgerlichen Lage zu werden, vermehrte Achtung des humanen und toleranten Geistes unserer Regierung von Seiten des Auslandes, Anregung der aufrichtigsten Legalität und Hingebung für Monarch und Vaterland bei den exclusirten Israeliten und die hervorgerufene Nacheiferung, sich einer gleichen Verbesserung ihres Schicksals würdig zu machen. Eine solche mit wenigen und besonders verdienten Einzelnen beginnende successive Annäherung zu einer allgemeinen wünschenswerten Umgestaltung der Israeliten würde alle Stimmen der öffentlichen Meinung für sich haben. In neuester Zeit hat sich in Russland, wo bekanntlich die Israeliten in der Kultur unter allen Europäischen Staaten am meisten zurückstehen, die von der Gesetzgebung beliebte Zulassung dieser zu verschiedenen Bürgergraden, ungeachtet der Kürze der Zeit, schon auf das Erfolgreichste bewährt. Im Einklänge mit den hier entwickelten Ansichten haben sich auch bereits Stimmen erhoben, welche es nicht für vereinbar mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit halten, die Staatsbürgerlichen Rechte der Israeliten blos nach dem Maassstabe ihres religiösen Kultus zu regeln und die in jeder Beziehung ausgezeichneten unter ihnen mit der Hefe ihrer Genossen in eine Kategorie zu stellen. Nach der Meinung dieser Stimmen wären solchen ausgezeichneten Israeliten alle bürgerlichen Rechte, wie den christlichen Unterthanen, von denen sie (w. z. B. bei Staatsämtern) ihre Religion nicht