Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 17 (1914)
- Issue
- 3 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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— 90 — Zwei Dokumente zur Geschichte der Juden des Vormärz aus dem Nachlass von Josef Kraus. Brandeiser Oberamt, 31. August 1826. Das Gesuch des Josef Kraus um Bewilligung zum Ankaufe des altbunzlauer sogen. Jägerhauses auf den Namen eines Christen wird abgewiesen, „weil den Juden die Erwerbung nicht nur des unbeschränkten Eigentums, sondern auch des Nutzeigentums christlicher Realitäten schon mittelst Landtagsbeschluss vom Jahre 1650, dann durch das Judenpatent vom 3. August 1797 und endlich durch das höchste Hofdekret vom 19. November 1807 gänzlich, und zwar ohne Unterschied, ob sie dieselben zu Häusern oder Schlippen benutzen wollen, untersagt ist." (Promemoria.)1) Ein vorliegender spezieller Fall hat neuerlich die Frage angeregt, in wie ferne es räthlich und an der Zeit sey, bei dem bisher festgehaltenen Grundsatze, welcher die Israeliten von dem vollen Genüsse der mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte ausschliesst, Modificationen zu Gunsten Einzelner eines solchen Vorzuges würdigen Individuen eintreten zu lassen. Die Verleihung des Staatsbürgerrechts von Fall zu Fall aus besonderer allerhöchster Gnade würde nicht nur als eine Forderung der Zeit und des alle öffentliche Verhältnisse durchdringenden Grundsatzes der Gerechtigkeit, sondern auch als vorteilhaft für den Staat und heilsam in seinen Folgen auf den geistigen, naturellen Zustand der Israeliten seyn müssen. Die humane Ansicht des Patentes vom 3. August 1797 sieht man deutlich dahin gerichtet, die Juden für eine bessere Gestaltung ihrer bürgerlichen Lage und ihrer allmählichen Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern empfänglich zu machen. Unverkennbar haben schon die durch dieses Patent den Bekennern des mosaischen Glaubens in unseren Staaten gemachten Zugeständnisse auf die sittliche Kultur und auf die materiellen Interessen derselben gleichzeitig eingewirkt. Einen noch vollgültigeren Beweis für die Empfänglichkeit der Israeliten für die Wohltat der Verbesserung ihrer bürgerlichen Lage liefern die mittlerweile in mehreren Staaten des Auslandes mehr oder weniger vollständig erfolgten Emanzipationen derselben, und die dadurch hervorgerufenen Wirkungen, Künste und Wissenschaften, Industrie, überhaupt jede Gattung intellektueller Tätigkeit finden seitdem in dar Mitte der jüdischen Nation würdige Repräsentanten. In Österreich selbst sind die weiteren Fortschritte jenes anregenden und versöhnenden Geistes der Humanität, gemäss welcher Israeliten zum Behufe grösserer Fabriksunternehmungen zum x) Im Wiener Staatsrat fanden damals eingehende Verhandlungen über die staatsbürgerliche Stellung der Juden statt. Der Streit der Meinungen wogte heftig für und wider. Dieses Rundschreiben scheint nach einem Siege der den Juden günstigen Partei an alle Gubernien ergangen zu sein.