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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1914-01-01 · 3 (1914) · p. Seite 74

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
17 (1914)
Issue
3 (1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 74 (sequence 10)
Language
German
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— 74 — D i e F1 u c h t. Seit meiner Reise war der Keim in mir gelegt, mich für eine weite, grosse, hoffnungverheissende Weltreise in meinem Sinn vorzubereiten. Es verstrichen mehrere Monate. Obwohl noch zu vorgereiften Planes für mein Alter, brachte es folgendes Ereignis zur tatsächlichen, jugendlichen, überkühnen Ausführung meines Vorhabens. Es war dies an einem Kirchweihfeste im Dorfe. Die Tanzmusik drang aus dem Wirtshause an mein Ohr. Unwiderstehlich zog es mich dahin, denn ich war schon dazumahlen nicht der unbeachtetste Letzte auf dem Tanzboden. Ohne eine Erlaubnis von elterlicher Seite abzuwarten, schlich ich mich auf den Zehen aus dem Hause dem Wirtshause zu. Doch welch ein Zustand! Der Tanzplatz, ein von Tanzenden und Zuschauern zum Erdrücken überfülltes, sogenanntes Dorfschankzimmer, so dass selbst gegen die Hühneraugen der Tänzerinnen keine Rücksicht genommen wurde. Ein Qualm des Dunstes stieg zu den kleinen geöffneten Fenstern heraus vom Schwaden in Schweiss und Dunst gebadeter Tänzer. Es war die Bewegung eines Klumpens, der sich jauchzend Luft machte. Ja, da war es unmöglich, sich noch einzudrängen, und ungetanzt sich zurückzuziehen, das war ich auch nicht willens. Es wurde Rat geschafft. Vor den dünstenden und rauchenden Fenstern des Tanzlokals wurde Platz auf dem Hofe aufgeräumt, und in wenigen Augenblicken drehte sich alles in der Runde, was sich nicht ins Zimmer drängen konnte. Ueberdies war der Eintritt jetzt frey und wurde nicht von einsammelnden Musikern abgefordert, zumal an diesem Feste für jedes möglichst kurze Tanzstück mit einem alten böhmischen Groschen, höher als sonst, vereinbart war, welcher Betrag stets der Ordnung nachfolgend bezahlt worden. Jauchzend und sprungweise tobten die jugendlichen Tänzer. Anprall und Fusstritt blieb unbeachtet, und so gings flott drunter und drüber, bis endlich ein Aufschrei den Tanz unterbrach. Und siehe, woher kam ein so erschrecklicher Schmerzensruf? Ein Qansel lag unter den Füssen der Tanzenden getötet. Durch Zufall war ein Qansel aus dem naheliegenden Stalle in den Tanzraum geraten und hatte es mit dem Tode gebüsst. Doch mit dem war die Sache nicht abgetan. Die Eigentümerin des Qansels, die Gastwirtin, wollte schadlos seyn. Ihre Vermutung, den Tod des Qansels herbeigeführt zu haben, fiel unberechtigter Weise auf mich. Ohne weiteres eilte sie zu meinen Eltern und verklagte mich daselbst als Täter und verlangte die Entschädigung, die ihr auch geleistet wurde. Infolgedessen wurde ich allsogleich anbefohlen, die Tanzmusik zu verlassen und mich nach Hause zu begeben. Ich gehorchte blindlings. Jedoch eine Ahnung, dass es nicht glatt ablaufen würde, täuschte mich nicht. Ich wurde mit aussergewöhnlicher Strenge zur Verantwortung gezogen, fürs 1. ohne Erlaubnis zur Tanzmusik gegangen zu sein, fürs 2. inbetreff der Anklage, das Qansel zu Tode getreten

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