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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1914-01-01 · 2 (1914) · p. Seite 57

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
17 (1914)
Issue
2 (1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 57 (sequence 25)
Language
German
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— 57 — daselbst demjenigen angedacht wird, der auf irgend eine Art von jenen Arten dagegen streitet. Auch hierüber habe ich die endes unterzeichneten Zeugen gestellt, von mir in Besitz zu nehmen und mit dem rechtmässigen Mantelgriff über jeden obgedachten Punkt: Wer Alles dieses hält, über den komme der Segen. Geschehen München, am ersten Wochentage, den siebzehnten des Monats Elul Jahr der Welt 5522 (i. e. 1762). Simon Wolf, Sohn des berühmten und seligen Rabbiners Samson Wertheim. Am ersten Wochentage, den siebzehnten Tag des Monats Elul Jahr der Welt 5522 (i. e. 1762) ist vor uns gekommen der ehrwürdige Greis Wolf Wertheimer und hat zu uns gesagt... "Hier folgt eine Reihe üblicher Formeln.1) Unterschriften:] Koppel, Sohn des seligen Rabbi Gumpei aus Fürth. Elchanan, Sohn des seligen Rabbi Löb aus Worms. Rechtsurteile aus dem Hebräischen übersetzt. Es ist mir die Frage vorgelegt worden von de'n Erben des seeligen Rabbi WolfWertfreimber, nämlich wie folgt: Gedachter Rabbi Wolf hat seine Frau Leah Oppenheim geheirathet, und diese hat ihm neunzig Tausend Gulden eingebracht und für sich durch Geschaefte, die sie mit seiner Einwilligung machte, die Summe von vier und vierzig Tausend Gulden gewonnen, welche beide Summen zusammen die Summe von Hundert und vier und dreisig tausend Gulden betragen. Vor ihrem Hinscheiden aus dieser Welt befahl sie in einem rechsgiltigen Testamente, dass ihre Soehne von der Haelfte der gedachten Summe, welche die Summe von sieben und sechzig Tausend Gulden beträgt, zehn von Hundert absondern sollen, welches Fl. 6700 ausmacht, und dieses soll als beständiges Capital weggestellt werden, wovon man die jaehrlichen Zinsen zu fünf Prozent vertheilen soll, zwei Drittel davon an ihre Verwandten und ein Drittel an die Verwandten ihres gedachten Mannes. Gedachter Rabbi Wolf hat alle hier erwähnten Dinge bestaetigt, und als er bei der Obrigkeit alle seine Schuldigkeit niederschrieb, verschrieb er die ganze Summe von hundert und vier und dreissig Tausend Gulden als Schuldforderung seiner Frau an ihn, das heisst, dass sie ihm geliehen hat, so wohl, was sie gewonnen als was sie ihm eingebracht hat, wie oben gesagt. Vor seinem Hintritte schrieb er in seinem Testamente eines gesunden Geistes und mit der Besitznahme durch den rechtmässigen Mantelbegriff auf die giltigste Weise nach unsern Weisen seeligen Andenkens, dass seine Kinder von Allem, was sie von ihrem seeligen Vater erben, immer zwanzig vom Hundet absondern und als bestaendiges Capital wegstellen sollen an die armen Verwandten sowohl von seiner Seite als von Seiten seiner seeligen Gattin, und zwar ein Drittel für das Studium der Religion, ein Drittel zur Aussteuerung armer Mädchen und ein Drittel zum Lebensunterhalte.2) 4) S. am Schluss dieses Testamentes. 2) Wie 1).

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