Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 17 (1914)
- Issue
- 2 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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— 55 — auf und suchte durch eine ausgedehnte literarische Tätigkeit die Juden von der Notwendigkeit der Erziehungsreform zu überzeugen. Grösser war allerdings seine Tätigkeit auf dem Gebiete der Verbreitung der Haskala unter der Jugend. In ihr fand er talentvolle Kräfte und erzog sie zu zukünftigen Trägern der Haskalaidee. Ber Ginzburg, Jakob Samuel Byk, S. J. Rapaport, Nachman Krochmal, Goldberg, S. B. Lewinsohn haben als seine Schüler sein geistiges Erbe angetreten und die Führung der galizisch-russischen Haskala übernommen. Das Testament Wolf Wertheimers. (Fortsetzung). 7. Es ist Euch, meine Soehne, Töchter und Enkel, schon bekannt, dass in dem verfassten Status in Wien im Jahre 1733 die deutschen Israeliten in Palästina von mir mit zwei und zwanzig Tausend Gulden angesetzt sind. Dieser Posten ist theils von meinem seligen Vater, theils von mir für gedachte palästinische Israeliten bestimmt worden, damit, wenn diese mit ihren Zwingherren ein Reglement gemacht habenwerden, dieses Geld zur Zahlung ihrer Schulden angewendet werden soll. Die israelitische Gemeinde in Frankf u r t h hatte ebenfalls dazu an mich zehn Tausend Gulden Übermacht, welche ich aber an diese Gemeinde im Jahr der Welt 5520 (1760), wie aus dem schriftlichen Vergleiche zwischen ihnen, meinem seligen Bruder Rabbi J o s e 1 und mir, der am zwoelften Tage des Monats Chislev Jahr der Welt 5520 (i. e. 1761) kontrahirt wurde, mit Mehrerem zu ersehen ist, wieder restituiert habe. Weil ich nun vom Jahre 1733 an bis zum Jahre 1753 den palästinischen Israeliten keine Zinsen gegeben, und um die moralische und religiöse Pflicht zu erfüllen: so sollen diese Fl. 10 000, die ich der Gemeinde Frankfurth wieder gegeben habe, den eben genannnten Israeliten als vollkommenes Geschenk verbleiben, und folglich von den abgedachten Fl. 22 000 ihnen nicht ein Heller abgerechnet oder vermindert werden; sondern diese zwei und zwanzig Tausend Gulden Capital gehoeren ihnen als vollgiltige Schuldforderung, und die davon ferner abfolgenden Zinsen sollen stets denselben zur Unterstützung Übermacht werden, bis das Schuldtilgungs-Geschaeft in Palästina regulirt sein wird, und dazu soll auch das Capital gebraucht werden. Ich empfehle auch meinen geliebtenToechtern,Soehnen undEnkeln,aus denen von meiner Euch zurückzulassenden Erbschaft einkommenden Geldern dieses Capital von Fl. 22 000 hinweg auf einen sicheren Platz zu stellen; und in jedem Falle müssen, ehe sie zur Besitznahme der Erbschaft schreiten, diese zwei und zwanzig Tausend Gulden bezahlt oder durch Papiere sicher gestellt sein. 8. Ebenso was ich jedem meiner Soehne oder meiner Toechter schuldig bin, sei es die Wechsel von mir in tlaenden haben, als auch .die mit mir liquidirt und ihre unterschriebenen Rechnungen von