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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1914-01-01 · 1 (1914) · p. Seite 28

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
17 (1914)
Issue
1 (1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 28 (sequence 29)
Language
German
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- 28 ~ sich gegen ihn verbindlich zu machen, .von der hier zu verschaffenden Richtigkeit, von der ganzen Summe ihm fünf Prozent zu verschreiben, und wenn Ihr also verstaendige Maenner seid, so müsst Ihr das Weitere von selbst auffinden. 4. ) Auch habe ich Euch schon in meinem zweiten Testamente im gedachten ersten Punkte geschrieben, dass, wenn einer oder mehrere meiner Creditoren sich widersetzen und Willens sein sollte, gegen mein Testament zu streiten, ihm" seine Schuldfdrderung, die er an mich hat, auf Seine Durchlaucht den Churfürsten und die hochloebliche Landschaft anzuweisen. Ich habe Euch auch nachdrücklich erinnert, dagegen meine Wechsel oder Schuldscheine, die jene in Haenden haben, sowohl als auch, was derselbe an bayerischen Papieren in Capital und Zinsen zusammen gerechnet, mehr als seine Forderung ausmacht, in Haenden hat, herauszunehmen, welches ich hiermit bestaetige, Keinen eher anzuweisen oder ihm Cession zu geben, als bis er dieses herausgiebt, damit Ihr jene Creditoren, weicheungedeckt sind, auch durch diese Papiere auf ihre Forderung decken könnt. Nicht weniger werdet Ihr, meine geliebten Kinder, trachten und dazu thun, dass Ihr die bayerischen Original-Papiere, welche im Jahre 1733 bei Stistirung meiner Handlung an den loeblichen Ausschuss in Wien, nach dem befindlichen Verzeichnisse, von mir eingehaendigt, und nachher als Herr Baron von Jungwart und Agent H e i n e r 1 nach München gegangen, an sie mitgegeben, und vor der Rückkehr nach Wien den churfürstlichen Gesandten, der damals in München war, übergeben worden ist, unter Eure Hand zu nehmen, und was Ihr hiervon noch braucht, die Creditoren zu decken, ihnen zu geben, und was übrig bleibt, soll unter Eurer Hand verbleiben. Zu Dato sind diese Papiere in einer Kiste, welche in dem Hause des hiesigen Gesandten, Herrn Grafen von Pozdozk}', steht, und die Schlüssel dazu hat Herr F o r s t e r in Haenden. 5. ) Und noch dieses brauche ich, um meine Worte zu erklären, wegen der Stiftung, wie schon in meinem zweiten Testament Punkt 2 gesagt ist, dass ich den fünften Theil, das ist zwanzig vom Hundert, abgesondert habe, zur Stiftung eines beständigen Capitals von Allem, was mir übrig bleibt, an Euch zu vererben. Meine ausdrückliche Meinung ist, von meinem ganzen Vermögen, was mir übrig bleibt, sowohl an bayerischen Schulden als an Schulden in Wien, von Allem ohne Ausnahme, soll der fünfte Theil gestiftet werden zum obengenannten bestaendigen Capital. 6. ) Denket ja nichts Uebles hiervon, denn ich habe dieses gethan, um meine Pflicht zu erfüllen, indem ich von der milden Stiftung meines seeligen Vaters von der Summe von Hundert und fünfzig Tausend Gulden, vom Jahr 1733 an, bis jetzt nur die Zinsen von der Haelfte, das ist von Fl. 75 000 bezahlt und unter die Verwandten verteilt habe, wie man auch in der Zukunft, der Consequenz wegen, gegen meine übrigen Creditoren nicht mehr wird zahlen dürfen,

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