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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1914-01-01 · 1 (1914) · p. Seite 26

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
17 (1914)
Issue
1 (1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 26 (sequence 27)
Language
German
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— 26 — ben, in den zwei Theilen des Testamentes, welches ich heute geschriben und unterzeichnet habe. Vor Allem müsst Ihr die wahre Ursache wissen, warum ich mein Testament in drei Testamente getheilt, und dasselbe nicht in Eines zusammengefasst habe. Dieses geschah nämlich, weil man stets was zu befürchten steht, versorgen muss; und da ich meine Verlegenheit kannte und besorgte, dass Ihr ohne dass es getadelt werden könnte, gezwungen werdet, dieses mein hinterlassenes Testament nicht in Euren Haenden zu behalten und Dinge zu verbergen, die geheim zu halten sind, und Ihr sodann das Testament Maennern übergeben müsst, die keine Israeliten sind, und was sollen nun diese von Dingen wissen die meine Verhältnisse zu Gott und Euch betreffen? Daher habe ich die Dinge, die mich und mein Seelenheil bei Gott betreffen, in Einer Abtheilung geordnet und zusammen gefassi die ich das erste Testament von allen nenne, weil darin enthalten ist, wie man sich in Betreff meiner nach meinem Hinscheiden verhalten soll. Die Sachen, welche Schulden berühren und betreffen, habe ich in einer besonderen Abtheilung verhandelt, die man erforderlichen Orte übergeben kann, und welche ich das zweite grosse Testament nenne. Beide Testamente sollen aber in ihrer Kraft und Staerke verbleiben, und Nichts soll wegfallen von Allem, was in denselben gesagt und erklärt worden ist mit der geschriebenen und erklärten Erhärtung und Wichtigkeit. Nun komme ich, von Euch zu ordnen und Euch zu befehlen die Dinge, die ich bisher unerwaehnt liess, und die doch zwischen mir und Euch gesagt zu werden verdienen, aber keinen Fremden betreffen. Und nun zum Anfang. 1.) Es liegt nun das Testament Eurer Mutter, meiner seeligen Gattin Frau L e a h, vor Euch, in Kopie vom 2. Dezember 1738, als ich meinen Creditoren meinen Zustand bekannt machte und von Keinem, weder vom hochloeblichen Amte noch von meinen Creditoren im Mindesten Etwas dagegen eingewendet worden, welches Testament Euch, meine Kinder, im Ganzen dienlich ist, wegen des Quantums von Geld, was ich ihr schuldig gewesen bin, und auch in dero verfassten Status, der in Wien 26. Juny 1753 bei der Administration in Wien gefertigt wurde, eingerückt ist. Da aber in diesem Testamente Eurer seligen Mutter bemerkt ist im ersten Punkte, dass diejenigen Landschaftspapiere vom Grafen Saurau in der Summa von neun und vierzig tausend fünfzehn Gulden (Fl. 49 015) von ihr an die Kinder Eures seeligen Bruders Rabbi Isaak cedirt, und die Gelder dafür von den Kindern des seeligen Rabbi Isaak ihr gegeben worden waren: so muss ich Euch bekannt machen, dass ich die Kinder des seeligen Rabbi Isaak desfalls wieder zufrieden gestellt habe und was er dafür ausgelegt hat wieder ersetzt habe, wie er auch solche Papiere wieder an mich cedirt hat, und ich die eigensten Papiere mit meiner weiteren Cession, wie den Soehnen Eures Bruders Rabbi Abraham und meinem 'Schreiber Rabbi SalomonDessau bekannt ist, in München ersetzt und Gelder darauf genommen habe. Also haben die Erben meines seeligen

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