Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 17 (1914)
- Issue
- 1 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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— 23 — und dieses Inventar allen meinen Erben, meinen Soehnen, Toechtern, Schwiegersoehnen und Enkeln, zustellen. Meine gedachten drei Soehne sollen auch nicht das Geringste verhehlen, sondern Alles mit denselben überlegen, auf welche Art die Schulden am besten einzutreiben sind, und was sonst zu. thun waere, und sollen stets in Liebe und Eintracht gegen einander bleiben und sich auch so gegen einander betragen, wie recht und billig ist. Da übrigens bekannt und gewiss ist, dass überall und in jeder Sache die Einigkeit Glück und Segen bringt: so hoffe ich auch, dass alle meine Soehne, Toechter und Enkel den Beschluss fassen werden, die ihnen übrig bleibenden Schulden am bayerischen Hofe, oder wo es auch sei, gemeinschaftlich zu betreiben und die zu hoffende Richtigkeit abzuwarten. Sollte aber einer oder der andere oder alle sich separiren und jeder seinen Theil, der auf ihn kommt, nach der weiter unten folgenden Erklaerung, für sich betreiben wollen: so sollen meine erwaehnten drei Soehne, welche ich zu Vormündern gesetzt habe, Jedem das, was auf ihn kommt, bei dem bayerischen Hofe, wie meinen übrigen Creditoren, anweisen und cediren. In Betreff der Vertheilung sollen dann 8. meine Soehne und Toechter theilen nach Gebrauch, nämlich jeder Sohn und seine Erben nach ihm bekommt zwei Theile, und jede Tochter und ihre Erben nach ihr einen Theil, das ist die Haelfte des männlichen Antheiles; und daher haben meine männlichen Kinder die Wahl, nach Inhalt der Verschreibung eines halben maennlichen Antheiles, welche Jede meiner Tochter in Haenden hat, jeder Tochter das in gedachter Verschreibung deutlich Bestimmte in solchen Effekten zu geben, die zur Zeit der Erbschaftsantretung vorhanden sein werden. 9. Da aber Friede und Einigkeit wichtig sind und Glück, Segen und die Gnade Gottes zur Folge haben: so erinnere und warne ich nochmals meine Soehne, Toechter, Schwiegersoehne und Enkel, dass sie auch den Frieden unter sich aufrecht halten sollen sowie auch zwischen Andern Nahen und Fernen, und sich mit aller Kraft fern halten sollen, sowohl in Betreff des Geldes oder der Ehre, von Zank und Hader, Gott bewahre, welche grosses Unglück verursachen. Sollte sich aber ereignen, dass Ihr in Streit gerathet in Geldsachen, mit wem es auch sei, mit Nahen oder Fernen, so auch mit Christen: so schreitet nicht gleich zum Streite, führt nicht gleich Prozess, sondern sucht die Sache gütlich zu vergleichen entweder selbst oder durch eine dritte Person. Wenn Ihr bei Euch meinen wollt, dass Ihr durch das Nachgeben zu kurz kommt: so sollt Ihr doch nicht zu sehr auf das Geld (erpicht) sein, denn der Mensch sieht gewöhnlich sein eigenes Unrecht nicht ein, und sollt auf Gott vertrauen, dass Er es Euch von einer andern Seite ersetzen wird. Also alles Mögliche in der Welt anzuwenden, und wo Geldverlust Statt findet, ist besonders aufzumuntern, dass man Alles in der Güte ausmache, um nur nicht zu Gericht zu gehen. Sollte jedoch unmöglich sein einen Vergleich zu treffen: so mag das Recht durchgreifen zwischen