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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1914-01-01 · 1 (1914) · p. Seite 21

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
17 (1914)
Issue
1 (1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 21 (sequence 22)
Language
German
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— 21 — .aufgenommen und wie andere dortige Kinder in der Schule verpflegt werden sollen, denn unter diesem Vorbehalt habe ich erwähnte Hundert Qulden dahin zum Unterhalte gestiftet, welche als Beihilfe zur gedachten Schule denselben jaehrlich richtig zu zahlen sind. 5. Auch bitte ich meine Soehne, Schwiegersoehne und Enkel, meiner Seele in jener Welt die Befriedigung zu bereiten, dass wenn Ihnen Gott das Glück giebt, ihre Soehne und Toechter auszusteuern, sie zur Zeit der Hochzeit eingedenk sein sollen, von den betreffenden Zehnten eine Summe zu dem genannten bestaendigen Capital wegzustellen und ebenso, wenn sie zu einem hohen Alter gelangen, und der eine oder der andere ein Testament macht und eine milde Stiftung gründen will, eingedenk zu sein, jene milde Stiftung, zu welcher ihn sein frommer Sinn bestimmt, zu diesem bestaendigen Capital zu*vermachen. Ingleichen wenn nun von meinen Soehnen oder Enkeln auf Festtage oder bei sonstigen Gelegenheiten, wo dieses eingeführt ist, milde Gaben spenden will, soll derselbe sich stets erinnern, jene mit den Gaben für mein gedachtes bestaendiges Capital zu bestimmen und zu widmen. Alles dieses verlange ich von Euch, damit diese gute Sache hinreichender für arme Verwandte sein und desto länger bestand haben soll. Und Ihr, meine Soehne, Toechter, Schwiegersoehne und Enkel! wisset und betrachtet alle meine Mühe, die ich während meiner irdischen Wanderung hatte, dass ich bis in mein hohes Alter keine Ruhe erlangte, und Ihr werdet vollkommen überzeugt sein, dass alle meine Mühseligkeit und alle Lasten, die ich mir aufgeladen habe, groesstenteils nur Euretwegen waren, daher gedenket auch Ihr mir Alles dieses und erfreuet meine Seele durch Unterstützung meiner und Eurer Verwandten, dass Ihr stets trachtet und strebet, mehr gedachte milde Stiftung zu erhalten, und dieses nie von Euch und von Euren Nachkommen vergessen werde. 6. Da in dem jüngsten, von dem Ausschusse in Wien, mit Zuziehung meines Sohnes Rabbi Samuel und des seeligen Rabbis Hirsch Worms, verfassten Statut, das zu jener Zeit verfasst wurde, als das erste Instrument vom 26. Juny 1753 von meinen Creditoren gefertigt worden ist, auch diejenigen hundert und fünfzig tausend Gulden, die aus dem Nachlasse meines gelehrten und seeligen Vaters zum bestaendigen Capital gehoeren, begriffen sind: so will ich auch dieses nicht unterlassen, meinen Soehnen zu befehlen, wie sie sich in dieser Sache verhalten sollen. Es ist eigentlich schon im Jahre der Welt 5485 (1725) zwischen allen Erben meines seeligen Vaters ein Contract errichtet worden, wie es mit allen diese Angelegenheit betreffenden Sachen gehalten werden soll. Der Inhalt davon ist, dass das Capital auf einen sichern Platze beisammen gehalten werden, und in Betreff der jaehrlichen Vertheilung der Zinsen Jeder von den Erben meines seeligen Vaters eine Stimme wie auch die zukoemmliche Direktion haben soll. Bisher habe ich nun jaehrlich die abgefallenen Zinsen, wie es mir oblag, unter die Verwandte zu vertheilen gehabt, und darum habe ich auch zu be-

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