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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1914-01-01 · 1 (1914) · p. Seite 20

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
17 (1914)
Issue
1 (1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 20 (sequence 21)
Language
German
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— 20 — sind; und es versteht sich von selbst, dass mir jetzt bei meinen Lebzeiten unmoeglich ist, solche nach meinem Sinne zu verordnen und einzurichten, wegen häufiger Geschäfte und Sorgen, die meine Gesundheit zerrütten. Ich vertraue aber der Gnade Gottes, dass Er die guten Gedanken für gute Thaten annehmen wird, so wie überhaupt der Allbarmherzige nur am guten Herzen Wohlgefallen findet. Dafür überlasse ich auch die Einrichtung und Austheilung meinen Soehnen, Schwiegersoehnen und Enkeln, dass sie jaehrlich die Zinsen auf diese drei Arten von Wohlthaten und nach Recht und Billigkeit vertheilen werden. Ich mache Euch auch anheischig mit dem schweren Banne, dass Ihr diese Sache nicht vernachlaessigen und Euch oefters darüber zusammen berathen sollt, und sollte es noethig sein, einen Oberrabbiner oder Unterrabbiner hierüber zu befragen, sowohl wohin das Capital sicher gestellt werden soll, als auch wie die Zinsen am Besten vertheilt werden sollen. Niemals darf das Capital angegriffen oder vermindert werden, und jedes Mal nach Verfluss eines halben Jahres soll über die geschehene Austheilung dieser drei Arten von Wohlthaten unter meinen Soehnen ordentlich gerechnet werden, und meine gedachten fünf Soehne sollen diese Rechnung unterschreiben, damit sie rein erscheinen bei Gott und Israel. 4. Ich habe auch auf meinem Bette nachgedacht und meinen Sinn dahin gewendet, nachzuforschen, wie das Studium der Religion aufrecht zu erhalten sei. Damit nun jene zwei jüdischen Gemeinden, die ich zu Vormündern hierüber setzte, wie oben gesagt, keine unnütze Bemühung haben sollen, soll jede Gemeinde an ihrem Orte beliebig einen Lehrer stellen, der fähig und gottesfürchtig sei, das fromme Werk mit Redlichkeit zu verrichten und man soll ihn dingen, zehn arme Kinder in frommer Absicht zu unterrichten; und meine Soehne, die ich über gedachte milde Stiftung setzte, sollen jenem nützlichen Lehrer von dem Drittel, das ich dem Studium der Relcgion widmete, zahlen, und zwar nicht weniger als hundert Gulden jährlich. Auch in der jüdischen Gemeinde zu N i k o 1 s b u r g sollen die Vorsteher mit Zuziehung des Oberrabbiners einen Lehrer anstellen, nach jener Art wie in beiden genannten Gemeinden, und der Lohn des Lehrers soll auch mit hundert Gulden entrichtet werden. Auch sollen meine Soehne in einer jüdischen Gemeinde in Ungarn, in welcher Gemeinde es ihnen beliebt, einen Lehrer auf obige Art stellen und demselben Hundert Gulden jährlich zuzahlen. In jeder Gemeinde aber sollen sie stets darauf sehen, wenn arme Kinder von meinen Verwandten oder von den Verwandten meiner seeligen Gattin daselbst sind, welche zum Studium taugen, dass dieselben immer unter die Zahl der obengedachten zehn Kinder aufgenommen werden. Ebenso sollen meine Soehne jaehrlich von den Zinsen des für das Studium der Religion bestaendigen Capitals Hundert Gulden in die Kinderschule der jüdischen Gemeinde zu P r a g geben, nach Art und Bedingung, dass, wenn meine Soehne (es wünschen), zwei arme Kinder meiner Verwandten in diese Kinderschule

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