Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 17 (1914)
- Issue
- 1 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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— 18 — setzen wollte, und in gleichen die weiter zu gebrauchende Sollicitation, Qotte bewahre! nicht helfen können sollte, zu einem guten Ende zu gelangen:- so sollen meine gedachten Söhne jedem Kreditoren, auf seine mit mir liquidierte Kapitalforderung die Hälfte unverzinslich und die Hälfte mit vier Prozent jährlicher Zinsen, auf solchen Termin, wie vom bayrischen Hofe die Zeiten akkordiert sind, und wie verhältnismässig auf seine Schuldforderung kommen wird, eine Zession und respektive Assignation auf den Kurfürsten und die hochlöbliche Landschaft gegen Zurücknahme meiner in ihren Händen befindlichen Wechsel oder. Handschriften dergestalt ausstellen, dass die Hypothekarien nur so viel, als ihre Forderung austrägt von den in ihren Händen habenden alten bayrischen Papieren, Kapital sammt Zinsen berechnet, in ihren Händen halten, um den bayrischen Hof gegen neue Papiere entradieren zu können; das Uebrige aber, was ihre in Händen habenden alten Papiere mehr als ihre Forderung austragen, sollen sie auch meinen gedachten Söhnen, nebst den Wechseln oder Schuldscheinen, von mir, aushändigen, damit meine Söhne auch andere ungedeckte Kreditoren auf ihren Rückstand decken können. Ebenso sollen auch alle Kreditoren in München, welche während meiner Anwesenheit dahier in meiner Not mir aufs neue kreditiert haben, auf Seine Durchlaucht den Kurfürsten und die hochlöbliche Landschaft angewiesen werden, und zwar auf mein Kapital, welches mit Zinsen läuft, damit selbige von ihrem Kapital die Zinsen, wie der in ihren Händen habende Schuldschein von mir verlautet, gemessen, indem sie nicht mit andern Kreditoren zu vergleichen sind, weil sie, wie gemeldet, mir in meiner Not Anleiten gemacht haben, so dass ich aufrichtig sagen kann, dass ich ohne ihre Darlehen nicht allein hier nicht hätte subsistieren können, sondern auch nicht imstande gewesen wäre, meine Forderung dahier, wie geschehen ist, zu betreiben und abzuwarten. 2. Ich verlange von meinen Söhnen und befehle ihnen, von allem, was mir übrig bleibt, das heisst, nachdem sämtliche Kreditoren alles mit Zession und Assignation auf den Kurfürsten und die hochlöbliche Landschaft, wie oben gedacht, von meinen Söhnen werden erhalten haben, und dann erst von dem, was ihnen übrig bleiben wird, sei es was und auf welche Art es sei, den fünften Teil, das ist zwanzig Gulden von jedem Hundert Gulden, abzusondern und zum Heil meiner Seele als beständiges Kapital und milde Stiftung, wie weiter unten erklärt wird, hinweg zu stellen; und über solche milde Stiftung sollen sowohl meine drei obgenannten Söhne als auch meine Söhne Rabbi S a 1 o m o n und Rabbi Mendel die Direktion und Verwaltung haben, jedoch sollen sie diese milde Stiftung, es möge nun solche in Papieren oder in barem Gelde bestehen, nicht in Händen behalten können oder dürfen, sondern sollen die völlige Summe der milden Stiftung auf einen sichern Platz stellen. Durch Schuldscheine, Wechsel oder Obligationen sollen sie die Hälfte dem