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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1914-01-01 · 1 (1914) · p. Seite 16

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
17 (1914)
Issue
1 (1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 16 (sequence 17)
Language
German
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— 16 .- auf nicht im geringsten Rücksicht genommen werden und soll für nichts geachtet sein. Nur dieses Testament, welches ich heute mache, soll allein für immer gültig sein und soll auch mit aller Kraft und Macht versehen werden, sowohl bei christlichen als bei jüdischen Gerichten. Und nun zum Anfang. 1. Da meine drei Söhne, Rabbi Samuel, Rabbi J o s e 1 und Rabbi Abraham, von allen meinen Geschäften sowohl in München1) als in Wien die beste Information haben und ich sie auch erkannt habe, dass sie gottesfürchtig sind und ich mich auf sie verlassen kann, dass sie mit meinem ganzen Nachlasse und in betreff des Testamentes ihres Vaters redlich und rechtschaffen und ganz ohne Nachlässigkeit verfahren werden: so erteile ich hiermit meinen gedachten drei Söhnen Vollmacht und Gewalt auf die vorteilhafteste Art, nach Einrichtung unserer Rabbinen, meine ganze Hinterlassenschaft zu dirigieren. Alles, was sie tun, soll gültig sein und sie sollen auch vollkommenes Zutrauen haben, ohne dass sie irgend einen Eid zu leisten oder einen zugeschobenen Eid zu schwören durch den Bann auf sich zu nehmen haben; jedoch dergestalt, dass meine obengenannten Söhne meinen übrigen Söhnen, Töchtern. Schwiegersöhnen und Enkeln nichts verhehlen und ihnen von allem Kenntnis und Information geben sollen. Ich bin überzeugt, dass meine andern Söhne, meine Schwiegersöhne und meine Enkel nicht böse sein werden, dass ich jene drei erwählte; besonders mein Sohn Rabbi S a 1 o m o n , der älter als mein Sohn Rabbi Abraham ist, soll mir dieses verzeihen, dass ich ihn nicht meinen erwähnten Söhnen beigegeben babe, da er einerseits die Geschäfte nicht so gut als jene versteht und andererseits beschäftigt ist, dass er nicht von seinem Hause abkommen kann und ich ihn auch nicht in seinem Studium stören will. Auch habe ich dahin getrachtet, dass, wenn nach langen Jahren einer von meinen gedachten drei Söhnen mangeln sollte, dann der älteste von den übrigen dessen Stelle vertreten soll, die Geschäfte wegen meines Nachlasses zu besorgen, wie seine andern erwähnten Brüder. Aber alles muss auf die Art und mit der Bedingung geschehen, dass keiner von denselben in betreff meiner Hinterlassenschaft etwas Geringes oder Grosses unternehmen darf ohne Wissen und Willen seiner beiden gedachten Brüder, sondern alle drei müssen sich miteinander beraten, müssen einander sanftmütig anhören und müssen einander gehorchen, ohne dass sie, Gott bewahre! gegeneinander auftreten, und sollen miteinander vernünftig überlegen, wie in jedem Falle zu handeln sei. Meine gedachten drei Söhne sollen mit allen Kräften streben, das Geschäft am bayerischen Hofe zum Vorteil aller meiner Kreditoren zu betreiben und dahin zu sehen, dass alles in seiner Ordnung bleiben möge, wie von mir geschehen ist, und folglich für alles, was jeder Kreditor, er sei Christ oder Jude, nach dem gefertigten *) Insbesondere Salomon, der den Vater nach München begleitete.

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