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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1914-01-01 · 1 (1914) · p. Seite 14

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
17 (1914)
Issue
1 (1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 14 (sequence 15)
Language
German
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— 14 — Oberlandesrabbiners und Hofagenten weil. Herrn Samson Wertheimber, nebst Sentenz des Rabbi Jacob aus dem Hause Katzenellenbogen, Oberrabbiners zu Oettingen,1) d. d. A. m. 5540. i. e. 1780. Zu den Sachen der Samson Wertheimberschen milden Stiftung zur Unterstützung und Erhaltung der Religion und der armen Verwandten. Testament des seeligen Herrn Wolf Wertheimber aus dem Hebräischen übersetzt. Es heisst in der Lehre Gottes (1. B. M. 18,19): „Denn ich habe ihn (Abraham) zum Freunde erwählt und weiss, dass er seinen Kindern und seinem Hause nach ihm gebieten wird, dass sie den Weg des Ewigen beobachten usw." Auch König Salomo seeligen Andenkens sagte (Prediger 9,11): „dass nicht immer der Schnellfüssige das Ziel erreichte usw."; „ja, der Mensch weiss nicht, was ihm bevorsteht usw." (das. Vers 12). Alles dieses habe ich mir wohl überlegt und klar gemacht alles, was zu sagen ist, „ehe die Sonne, das Licht, der Mond und die Sterne dunkel werden" usw., „wenn wanken die Wächter des Hauses", „wenn entblättert der Mandelbaum, wenn träge wird die Heuschrecke, wenn uns endlich jede Begierde verlässt und der Mensch nach seiner Heimat hingeht" usw. (das. Kap. 12); daher dachte ich mir, weil ich noch am Leben und bei Gesundheit bin, weil ich noch Lebensatem hauche, meinem Hause und meinen Kindern nach mir zu gebieten und ihnen bekannt zu machen den Weg, den sie gehen, und die Handlungen, die sie ausüben sollen. Zwar habe ich schon zwei, dreimal den Mut gehabt und habe in dem Jahr der Welt 5495 (1735) mehrere Testamente bei gesundem Leibe gemacht; aber jene Tage sind verändert, da nicht alle Zeitpunkte einander gleichen, wie im Menschenleben bekannt ist. So ist auch bekannt, dass von meiner an den frommen Kurfürsten und die löbliche Landschaft in München liquiden grossen Forderung im Jahr der Welt 5513 (1753), bei der mit der kurfürstlichen aufgestellten Schuldenkommission geschehenen Attestierung, mir von derselben ein unerhörter, höchst schädlicher Abbruch geschehen ist und ich mich leider nach ihrem Willen habe bequemen müssen, weil ich sonst lebenslang zu keinem Ende hätte gelangen können. Diese Liquidation gereichte mir zum grossen Schaden, so dass nicht allein der grosse Reichtum, welchen ich im Jahre 1722, zu jener Zeit, da ich an den allergnädigsten Kurfürsten von Bayern das Darlehen gemacht habe, im Vermögen hatte, ausser der Erbschaft, die ich von meinem gelehrten, frommen und seligen Vater im Jahre der Welt 5484 (1724) bekommen habe, verloren ging, sondern auch jene Summe, welche mir der kurfürstlich Bayersche Hof vermöge besagter Liquidation noch restiert, weil nicht erklecklich gewesen wäre, meine Kreditoren befriedigen zu können, wenn sie sich nicht gutwillig bequemt hätten, die vom Jahre 1752 verfallenen Zinsen mir nachzulassen, indem bemeldete bayerische löbliche Schulden- 2) Jewish EncycL VII s. v.

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