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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1913-01-01 · 3 (1913) · p. Seite 30

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
16 (1913)
Issue
3 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 30 (sequence 32)
Language
German
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- 30 — Commerzium, welches er angegeben, und worauf er eine halbe Million zuwege gebracht, und überhaupt wegen seinen zu sonderbaren Lob- und Wohlgefallen besonders erspriesslich geleistete Dienste und Treue vom Kaiser Leopold dem Ersten mit einer kaiserlichen Gnadenkette und Pfenning wie auch mit tausend Speziesdukaten begnadiget, nicht minder ihm als Oberfaktor aus eigener Bewegniss gnädigst ernennet, auch zu mehrerer Bezeigung der kaiserlichen königlichen Gnaden sowohl für sich, als seinen Sohn W o 1 f W e r t - he im er und alle ihre Nachkommen von allen Gaben und Anlagen, Schutz- und anderer Steuer befreyet, welche Schutzprivilegien ihnen vom Kaiser L e o p o 1 d im Jahre 1703, dann vom Kaiser J o s e p h im Jahre 1705, und endlich vom Kaiser Karl dem sechsten im Jahre 1712 bestättlget worden sind, auch er Joseph Samuel Wertheimer Unserem Erzhause durch Aufbringung verschiedener Geldsummen und beträchtliche Lieferungen, besonders in den Jahren 1778 und 1781, erspriessliche Dienste geleistet und wegen seiner erworbenen Verdienste zum Hof- und Kammeragenten sowohl von den Kurfürsten zu Pfalz und Bayern, als auch von des Herzogs zu Zweybrücken Durchlauchten und Liebden benennet worden, und da er auch in dieser lobwürdigen Gesinnung und nutzbaren Verwendung noch ferner und bis in seine Grube fortzufahren des allerunterthänigsten Erbietens ist, solches auch seinen besitzenden guten Eigenschaften nach wohl thun kann, mag und soll. Als haben Wir mit wohlbedachtem Muth, guten Rath und rechtem Wissen, auch aus königlich und erzherzoglicher Machtsvollkommenheit ihm Joseph Samuel Wertheimer die besondere Gnade gethan, und ihm samt allen seinen ehelichen Leibeserben und derenselben Erbenserben, mann- und weiblichen Geschlechts absteigenden Stammes, für und für in den Grad des Adels erhoben und gewürdiget, auch zugleich der Schaar, Gesell- und Gemeinschaft anderer des heil. röm. Reiches, dann Unserer gesamten edelgebohrenen Personen zugefüget, zugesellet und verglichen, ihm auch das Ehrenwort Edler von Wert heimstein beigeleget. Thun das, erheben, setzen und würdigen sie in dem Grad des Adels; gesellen, gleichen und fügen dieselbe, wie vorstehet, zu der Schaar, Gesell- und Gemeinschaft anderer des heil. röm. Reiches, auch- Unserer gesamten Erbkönigreich, Fürstenthum und Landen recht edelgebohrenen Personen. Bewilligen, gönnen und lassen ihnen zu, dass sie von nun an zu allen künftigen Zeiten des Ehrenwortes Edler von Wertheimstein sich gebrauchen, sich also schreiben, und nennen können und mögen. Meinen, setzen, ordnen und wollen, dass nun und hinführ er Joseph Samuel Wertheimer, Edler von Wertheimstein, seinen ehelichen Leiberben, und derenselben Erbeserben be.ederley Geschlechts, dass sie das vorbeschriebene adeliche Wappen und Kleinod, nicht minder die rothe Wachssiglung von nun an zu allen

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