Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 16 (1913)
- Issue
- 3 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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— 29. — 23. Aufhebung des Eides more judaico. - C i r e u l ax. (Deutsch und tschechisch.) Vom k. k. mähr, schles. Landes-Gubernium. Vorschrift über das Verfahren bei der Eidesabiegung der Israeliten. (Aufhebung der bisherigen Bestimmungen durch kais. Entschliessung vom 18. August 1846, Hofdekret vom 30. November d. J., Kundmachung in Brünn anT22. Dezember d. J.) 24. Rabbinerbestallung. An den Ortsrabbiner in Nikolsburg in Mähren Nehemias Trebitsch. Die k. k. vereinigte Hofkanzlei findet die auf denselben ausgefallene Wahl zur mährischen Oberland-Rabbinerstelle zu bestätigen, somit diese Stelle mit der jährlichen Besoldung von Sechshundert Gulden zu verleihen. Wien, am 13. May 1832. Antfried Graf Mittrowsky, Oberster Kanzler. 25. Adelsbrief für Joseph Samuel Wertheimer (Edlen von Wertheimstein), 1791. (Abschrift.) Wir Leopo 1 d der Zweyte Bekennen öffentlich mit diesem Briefe, und thun kund jedermänniglich: Obwohlen die königlich und Erzherzogliche Würde und Hoheit, darein der allmächtige Gott Uns seiner Väterlichen'Vorsehung nach gesetzet hat, vorhin mit edlen und adelichen Geschlechtern'und Unterthanen gezieret ist; so seyn Wir doch gnädigst geneigt, diejenigen, welche gegen Uns, und Unser Königlich und Erzherzogliches Hauss mit beständiger Treue und Dienstbarkeit sich hervorgetan und wohlverhalten haben, in höhere Ehren und Würden zu erheben, mithin andere durch dergleichen milde Belohnungen zur Nachfolge guten Verhaltens, und Ausübung adelicher. Thaten gleichfalls zu bewegen und anzufrischen. Wenn Wir dann gnädiglich angesehen, wahr genohmen und betrachtet haben die ehrbaren guten Sitten, Vernunft, Geschicklichkeit und andere rühmliche Eigenschaften, mit welchen Uns Unser lieber getreuer J o s e ph S amue! Wertheimer begabt zu seyn - besonders angerühmt worden ist, auch annebst gnädigst zu Gemüthe geführet, wasmassen nicht nur sein Urgrossvater Simson Werth e i m e r in Ansehung seiner sowohl zu schleunigen Beförderung dermilitärischen Operationen,als zu Berichtigung derzu Staatsnothdurften unentbehrliche Auslagen, nicht allein mit sehr grosser Mühe auf einige Millionen sich belaufen, und injlas k. k. GeneraUKriegs- und Hpfzahlamt verschaften baren Geld, sondern auch zu Bestreitung anderer ausserordentlichen Hof- und Kriegserfordernisse mit mehrmaliger Änttejpierung nahmhaf ter Geldsummen theils auf eigenen- Kredit, theils auf die Oesterreichischen Erblande und andere'':0efßUef:lnsoh4erfiett;