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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1913-01-01 · 2 (1913) · p. Seite 18

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
16 (1913)
Issue
2 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 18 (sequence 20)
Language
German
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— 18 — Zur jüdischen Kulturgeschichte im österreichischen Vormärz. Von Dr. Grunwald. Bei einem Vortrage über diesen Gegenstand am 19. März d. J. wurden die folgenden Urkunden aus dem Besitze des Wiener Jüdischen Museums vorgeführt. 1. Lehrreich ist schon das Begleitschreiben des Spenders eines Teiles der Urkunden, des Herrn Jakob Brandeis in Prag, vom 13. Februar 1902, eine klassische Beleuchtung der Folgen des vormärzlichen Druckes, der die fähigsten Juden Oesterreichs zwang, in der Fremde ihr Glück zu suchen. Der Grossvater des Briefschreibers war der Unterjurist und Rabbiner der Prager Israelitengemeinde R. Baruch Brandeis. Einer seiner Söhne, der Vater des Hn. Jacob B., wanderte nach Frankreich aus und diente unter Napoleon mit dem Rang eines Hauptmannes im Geniekorps als Geometer.*) Später wurde er Sekretär des aus Frankreich exilierten Grafen T i b e d e a u und kam mit ihm nach Prag zurück. Er trat dann in das Wiener Bankhaus Leopold Ritter von Lämel ein, als dessen Prokurist er 1859 starb. Ein Bruder war französischer Armee-Intendant, ein anderer, der die Taufe genommen, Protomedikus, Professor und Hofrat in Charkow. Dieser Hess sich später in Freiburg i. Br. nieder. Der eine von seinen Söhnen ist General in der spanischen Armee, ein zweiter Landeshauptmann auf Samoa. Ein Vetter des Briefschreibers, IsidorBrandeis, starb als Oberstleutnant d. R. der französischen Armee und Ritter der Ehrenlegion 1901 im 80. Lebensjahre. Er war Jude geblieben. 2. Das Toleranzpatent vom 2. Januar 178 2. Insbesondere für Wien und Niederösterreich brachte es einige Aenderungen der bestehenden Judengesetze. 1. Es geht — heisst es zu Beginn — unser höchster Wille keineswegs dahin, der in Wien wohnenden Judenschaft in Beziehung auf die äussere Duldung eine Erweiterung zu gewähren, sondern es bleibt auch in Zukunft dabei, dass dieselbe keine eigentliche Gemeinde unter einem besonderen Vorsteher ihrer Nation ausmachen, sondern wie bisher jede einzelne Familie für sich des Schutzes der Landesgesetze ruhig gemessen soll. Verboten bleiben öffentlicher Gottesdienst, öffentliche Synagoge, eine eigne hebräische Buchdruckerei. Es genüge die in Prag. Für Bücher aus dem Aus- *) Ueber ihn und Seinesgleichen vgl. Grunwald, Die Feldzüge Napoleons nach Aufzeichnungen jüdischer Teilnehmer und Augenzeugen, Wien 1913, Wilh. Braumüller.

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