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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1913-01-01 · 1 (1913) · p. Seite 7

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
16 (1913)
Issue
1 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 7 (sequence 14)
Language
German
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Seine Absicht ging lediglich, dahin, einen förmlichen Milchhandel und Verkauf zu betreiben, desgleichen in Wandsbek verboten ist, wohin keine fremde Milch eingebracht werden darf, weil der ganze Ort und alle Einwohner hinlänglich mit Milch von der Holländerey zu aller Zeit versorgt werden können. Dem Supplicanten war es leicht, aus dem hart an Wandsbek anliegenden Hamburgischen Dorf Eilbek Milch nach Wandsbek einzuschleppen, wozu er sich aber der Dämmerung oder Nachtzeit bedienen und worauf der Pächter nicht immer Aufsicht haben konnte. Hierzu braucht er seine Tochter. Und war es ihni nicht genug, für eigenes Bedürfnis Milch einzuschleppen, er ließ noch mehr Milch kommen als er brauchte und verkaufte die überflüssige an andere Einwohner. Gehörte diese unleugbare Betrügerey des Supplicanten auch zum Eifer für sein Gesetz? Hierdurch aber wurde der Holländer veranlaßt,. den Supplicanten beobachten und, da er ihn mit fremder Milch antraf, solche wegnehmen zu lassen. Die Sache kahm nun zur gerichtlichen Untersuchung, bei welcher des Supplicanten Tochter den nun eben geständigen, unerlaubten Milchhandel lediglich zu ihrer Sache machte; dafür bestraft und dem Supplicanten dabey befohlen wurde, seine bedürftende Milch von der Holländerey zu holen; doch blieb ihm freygestellt, wenn er selbst eine Kuh halten wollte, dergleichen mehr andere Einwohner in Wandsbek ebenfalls ohne Gemeindeweide auf dem Stall halten. Er hat auch nachher den Februar hindurch die Milch vom Holländer Pächter genommen. Nun hätte zwar der Supplicant seine eigene böse Sache gerne zur Sache der ganzen Judenschaft machen mögen und ist dreist genug gewesen, in seiner Vorstellung sich das Ansehen zu geben, als schreibe er im Namen aller seiner Glaubensgenossen. Es wußte aber diese nichts von dem Beginnen des Supplicanten. Sie haben gar nichts von des Gewissens Unruhe und ebensowenig von den Qualen eines Zwanges gefühlt, wovon der Supplicant in seiner Vorstellung geträumt hat. Er selbst hat nach der Anlage (sub. 6) Gerichtlich gestanden, daß er keinen Auftrag von der hiesigen Judengemeinde gehabt habe, welchen Unfug an den Supplicanten gebührend zu ahnden ich mir vorbehalte. Aus allen bisher benannten Umständen ist es einleuchtend genug, daß es dem Supplicanten weniger um Religionsfreyheit und Eifer für sein Gesetz als um Profit beym Milchverkauf zu thun ist. Da indessen die Witwe des inzwischen verstorbenen Pächters der Holländerey, die den Contract continuirt, selbst die Hand zu der in der Anlage sub. 6 beschriebenen Vereinbarung mit der Wandsbeker Judenschaft geboten hat, so will ich auch derselben, jedoch

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