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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1913-01-01 · 1 (1913) · p. Seite 6

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
16 (1913)
Issue
1 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 6 (sequence 13)
Language
German
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Die Antwort des Grafen v. Schimnielmann: An die Königl. Regierung zu Schleswig: Levy Sarauel wegen1 Milchverkauf betr. Per Rescriptum etc. . . d. 24ten April mir commandirten Vorstellung eines Schutz Juden Levy Samuel aus meinem Gut Wandsbek hat derselbe darauf angetragen, daß der Hollenderey Pächter daselbst dem Supplicanten und der dasigen Juden Gemeine die benöthigte Milch entweder in ihrer Gegenwart milche und sodann verkaufen lasse oder ihnen allenfalls gegen Erlegung einer leidlichen Abgabe erlaubt werde, die benöthigte Milch in- oder außerhalb Wandsbek nach ihren Gebräuchen einkaufen lassen zu dürfen. Solange ich Wandsbek besitze und dem Vernehmen nach auch vorher ist weder dem Supplicanten noch irgendjemand von der in Wandsbek wohnhaften Judenheit eingefallen, daßsie bei dem Milchen zugegen sein müßten. Sie haben sowohl bey dem jetzigen als vorherigen Pächtern der Holländerey jederzeit die bedürfende Milch gehohlet und nicht geglaubt, daß es ihrer Gewissensfreyheit oder ihren gesetzlichen Gebräuchen nachteilig wäre. Es läßt sich hieraus abnehmen,, daß es eine überflüssige Ceremönie sein müßte, ob jemand bey dem Milchen zugegen wäre oder nicht. Daher so lange Jahre nicht beobachtet und von dem vorherigen Oberrabbiner,, so lange ich Wandsbek besitze, gar nicht darauf gedrungen worden ist. Auch, nach dem Verbot, das der gegenwärtige Oberrabbiner zu Altona dieserhalb an die Wandsbeker Gemeine nach des Supplicanten Ausführung soll haben ergehen lassen, haben andere in Wandsbek wohnhafte Juden sich wenig daran gekehrt, ihre Milch nach wie vor von dem dortigen Holländer gehöhlt und die Befolg- oder Nichtbefolgung des Oberrabbinerchen Verbots für eine gleichgültige Sache angesehen; die keinen wesentlichen Einfluß auf ihre kirchliche Verfassung und Gewissensfreyheit hätte. Da dem Holländerei Pächter davon überall nichts bekannt worden war, daß ein Jud bey dem Milchen zugegen sein müßte, da er sah, daß< andere Juden auch garnicht darauf bestünden, sohielt ersieh um so weniger aus Begehren des Supplicanten dazu verbunden,, je beschwerlicher es seyn mußte, wenn bald diese bald jene Judenfamilie früh und abends im Sommer auf den Koppeln und im Winter im Stall ihren Aufseher hinschicken wollten. Selbst dem Supplicanten wars im Grunde gar nicht um den Eifer für sein Gesetz und Gewissensfreyheit zu thun. Beydes war bei ihm eine Nebensache. Er würde sich eben so wenig als andere Juden in Wandsbek um des Oberrabbiners Verbot bekümmert haben, wenn er nicht dasselbe als eine günstige Gelegenheit, jüdische Vortheile zu machen, angesehen hätten

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