Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 16 (1913)
- Issue
- 1 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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— 4 — meine Offerte dem Pächter der Gräfl. Holländerey unter absehender Bedingung, nämlich einen von uns bei dem Milchen zuzulassen,, und sodann von jeder Kanne Milch mehr zu geben, verworfen, wird, so sehe ich mich mit meinen Glaubensgenossen in die äußerste Verlegenheit und in meinem Gewissen aufs äußerste beunruhigt, auch) unter dem Drucke, entweder meiner weltlichen oder geistlichen Obrigkeit ungehorsam zu werden und unter den. Qualen eines Zwanges zu zittern, dessen Schwere kein religiöser Mensch, er sey wes Glaubens er wolle, ertragen mag, welchen aber die christliche Eeligion äußerst wiederstehet und die Toleranz, hochschätzet. Wann dann Allergnädigster Erb König und Herr! Ew. Königl. Majestät weltgepriesene Hulde und lan des väterliche zu preisende Sorgfalt in allerhöchst dero weitläuftige Reiche und Staaten so gütige und gnädige Landes-Pflege anzuordnen glorreichst gewohnt sind, auch aus so besonderer Menschenliebe unserer so alten Nation zur Ehre Gottes hie und da in dero Ländern und Staaten zu wohnen und nach unseren Verfassungen und Gewissen zu leben, nach dem Beyspiel allerhöchst dero in Gott ruhenden allerdurchlauchtigster Vorfahren an der Regierung glorwürdigsten Andenkensallergnädigst erlaubt haben; als habe ich, nebst meinen zu. Wandsbek wohnenden Glaubensbrüdern, der tröstlichen, allerunterthänigsten Zuversiebt, allerhöchstdieselben werden allermildeste geruhen, in dieser gering scheinenden, aber von* ferneren für uns höchst unangenehmen Folgen seyn könnenden Sache, die zumahl die Freyheit unseres Gewissen so stark berühret, per Rescriptum gratiosum an Sr. Exellence den Herrn Grafen von Schimmeimann deren Beylegung und die Abstellung meiner so gegründeten Beschwerden dahin allergnädigst zu remidiren: daß falls es wieder Vorhoffen bey der obgedachten annoch aller Orten, auch in Wandsbek gebräuchlich gewesenen Gewohnheit in diesem Falle sein Verbleiben nicht behalten könnte, welches wir doch nicht absehen können, mir, und uns Allen zu erlauben sey, die Milch da, wo wir sie nach unseren Gebräuchen haben können, kommen lassen zu dürfen, wenn allenfalls dem hochgräfl. Pächter vorerst und bis weiter eine convenable leidliche Abgabe derfals geleistet würde. — Vor welche allermildeste Sr. Excellence dem Herrn Grafen von Schimmelmann selbst unschädliche allerhöchste Entscheidung dieser unserer Beschwerde, ich und unsere zu Wandsbek wohnende Glaubensgenossen, so wie vor alle bey verschiedenen Gelegenheiten von unserer Nation genossene Königliche Müdigkeit und Schutz wir Ew. Königl Majestät Lebenslang in tief niedrigst er Demut verehren und preisen;