Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 16 (1913)
- Issue
- 1 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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— 3 — Majestät Staaten und unter Allerhöchst dero sanftem Scepter wohnhaften Judenschaft zur Aufrechthaltung unserer Religions- Freyheit und religiösem Gebrauche abhelfliche Maaße zu verschaffen ailergnädigst geruhen. Seit undenklichen Zeiten sowohl als in jüngeren Jahren, da die Herrschaft Wandsbek in Markgräfl. und Gräfl. Ahlefeldtschen Besitz gewesen, hat unsere Wandsbeker Judengemeine die Freyheit genossen, nach ihrer kirchlichen Verfassung zu leben, mithin eine völlige Gewissens-Freyheit gehabt; wie daß unsere Nation dergleichen — dem Höchsten sey dank — in der ganzen Welt, bevorab im römischen Reiche huldreichst genießet. Es wäre auch in der Herrschaft Wandsbek bey der alten Freyheit geblieben, wenn das Interesse des Pächters, oder vielmehr der Eigensinn desselben, unsere Gemeine daselbst nicht in dhrer Religions-Freyheit und hergebrachten Ceremonie gehindert hätte, die von unserem Ober-Rabbiner in Altona in Ansehung unserer im vorigen Jahre geschärfet und erneut zu halten befohlen worden, woran unsere Nation zu Hamburg und Altona nicht gehindert wird. Die Sache bestehet kürtzlich darin: Unserer Gemeine in Wandsbek ist gedachtermaßen vom Ober-Rabbiner zu Altona befohlen: „daß keiner von uns von einem dasigen Milchhändler oder „Gräfl. Pächter der Holländerey Milch kaufen oder abholen „lassen sollte, wenn nicht einer unseres Glaubens bey dem „Milchen gegenwärtig ist und daß wir solche Milch nicht „trinken noch essen sollten; vielmehr sollte im Gegentheil „die von uns zu genießende Milch in Gegenwart eines Juden „gemolken werden". Da nun gegen dieser alt hergebrachten und erneuerten Einrichtung unsers Ober-Rabbiners der itzige Pächter sich setzte, so ließ ich, als ein eifriger Anhänger meiner Religion, Gewissenstaiber meine Milch vom Hamburgischen Stadtgebiete bringen, wobey dem Milchen ein Jude admittirt wurde, welches mir in Wandsbek nicht erlaubt war. Dieses dauerte ein Jahr und sechs Wochen bis zum 2. Januar dieses Jahres, da mir die Milch auf •des Pächters Anordnung genommen wurde. Ich ließ denselben o o vor das dasige Gericht fordern, aber Hochgräfl. Gerichts-Herr überschrieb die Sache an Sr. Hochgräfliche Excellence nach Gopenhagen und setzte den 10. dieses Monats Terminum für Erscheinung an; worin mir vermöge eingeholter Resolution vor Sr. Hochgräfl. Excellence eine gewisse Geldstrafe auferlegt wurde, daß ich anderwärts Milch herkommen lassen und bey Strafe solches aufs künftige verboten, anbey injungiret, die Milch von dem Holländer zu nehmen, wie er sie an Christen-Leute verkaufte, jedoch eine Kuh zu halten wurde mir dabey frey gestellet, wozu aber bekanntlich daselbst .überall vor mir keine Waide zu haben ist. Da dann auch endlich 1*