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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1911-01-01 · Heft 4 · p. Seite 151

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
14 (1911)
Issue
Heft 4
Date
1911-01-01
Page
Seite 151 (sequence 15)
Language
German
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— 151 — vorzubeugen, daß mit denselben nicht unvermerkt fremde Bestandteile tierischer Art, die bald sichtbar, bald weniger sichtbar dem Auge erscheinen, kleine Lebewesen, mitgenossen werden. So verbietet das Religionsgesetz milbiges, wurmhaltiges oder wurmstichiges Obst zu genießen und schreibt sogar vor, alle in dieser Beziehung verdächtigen Erdreichprodukte wie süße Kirschen zur Zeit der Vollreife, Pflaumen, Zwetschen, auch in gedörrtem Zustande, ferner Erbsen, Bohnen, Eeis, Hirse, Graupen vor dem Genüsse auf tierische Parasiten zu untersuchen und jedenfalls die Krautarten wie Salat, Kohl vor dem Gebrauche gründlich zu säubern. Es ist nämlich erwiesen, daß den Pflanzenprodukten, zumal den Gemüsearten, gar oft Kranheitskeime, Eier vieler Tierarten sowie Jugendformen der im menschlichen Darm lebenden Parasiten anhaften. Es ist also klar, daß die religiösen Vorschriften, welche bezüglich des Genusses gewisser Pflanzenprodukte erteilt werden, mit den Prinzipien der Hygiene vollkommen im Einklang stehen. Abgesehen von den religiösen Speisevorschriften, welche wir unter dem Namen „Speisegesetze" zusammenfassen, bieten auch noch andere Bestimmungen der jüdischen Lehre, auf den Speisegenuß angewendet, ein Präservativ gegen den Genuß schädlicher Produkte. Die biblische Vorschrift „entwürdigt nicht Eure Seelen" schließt nach Auffassung der Talmudgelehrten auch das Verbot in sich, etwas Unreinliches, etwas, was Ekel zu erregen geeignet ist, zu genießen. Bedenkt man, welche Krankheitskeime schmutzige, schimmelige Nahrungsmittel enthalten, so ist es klar, daß dieses Verbot ein Schutzmittel gegen vieles, das gesundheitsschädlich wirkt, darstellt. Ueberdies liegt in der jüdischen Anschauung, daß der Mensch sein Leben zu erhalten verpflichtet sei1), schon ein Grund, jeden gesundheitsschädlichen Genuß zu vermeiden. Deshalb spricht das Religionsgesetz die Warnung aus, Fleisch von einem Tiere zu genießen, das für den Menschen giftige Kräuter verspeist hat2); ebenso warnt es vor dem Genüsse von Geflügel, in dessen Leib sich "Wasser vorfindet (Wassersucht)3). Es sind dies Warnungen und Vorschriften, welche von den Lehrern des Judentums ausdrücklich; unter Hinweis auf einen sanitären Grund ausgesprochen werden. Unter die Rubrik dieser Warnungen fällfr füglich alles, was der Erfahrung gemäß für die menschliche Gesundheit schädlich und bedenklich erscheint. In dieser Beziehung finden wir im Talmud sowie in den Werken hervorragender jüdischer Aerzte, vor allem des Isak Judäus4) und des zugleich als rabbinische Autorität aner- *.) 5. M. 4,9. 2) Chullin 58 b. 3) Dezisoren z. Jore deah 46. 4) Isak Judäus, auch Isak el Israeli genannt, von Sprengel in „Versuch einer pragmatischen Geschichte der Arzneikunde" als einer der größten Diätetiker bezeichnet, war ein Vorgänger des Maimonides und starb 950 p. Vgl. Isaaci Judaei opera, Lugd. 1515. [Vgl. über ihn jetzt Neuburg er in der neuen Auflage seiner Gesch. d. Medizin.]

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