Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 14 (1911)
- Issue
- Heft 4
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 149 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2638044-2638094-2638098--1188-2641038- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— 149 — Damit hängt es wohl zusammen, daß blutärmeres Fleisch, abgesehen von seinem schöneren, appetitlicheren Aussehen, für den Magen und zumal für einen empfindlichen Magen leichter .verdaulich sich erweist als blutreiches. Ebenso wird durch eine Reihe von Versuchen bestätigt, daß blutarmes Fleisch nicht so schnell der Zersetzung und Verwesung anheimfällt, es konserviert sich nach Dembo zwei Tage länger als blutreiches1). Diese Tatsache dürfte wohl darauf zurückzuführen sein, daß die Blutflüssigkeit, das Blutserum einen ausgezeichneten Boden für die Entwiekeking allerlei Bakterien, auch der Fäulnis abgibt. Auch Maimonides führt für das Blutverbot einen diätetischen Grund an, da ,.Blut wie Gefallenes schwer verdaulich, eine ungesunde Speise sei"2), was auch von der modernen Forschung anerkannt wird. Dieser Effekt wird weiterhin noch durch die rituelle Zurichtung des Fleisches, die Melicha3), das Salzen und Wässern, ergänzt Auf Grund von Untersuchungen, die auch von mir bestätigt werden, wird erwiesen, daß das rituell zugerichtete Fleisch sich länger, selbst während der heißen Jahreszeit, in gutem, frischem Zustande erhalten läßt als anderes Fleisch. Ja, noch mehr, das Religionsgesetz schreibt sogar vor, alle größeren Blutgefäße aus dem Fleische zu beseitigen4), um dadurch den noch sichtbaren Rest von Blut zu entfernen. Diese Bestimmung bezieht sich vor allem auf das „Hinterviertel", das zahlreiche stark verästelte Blutgefäße aufweist5). Abgesehen davon, daß mit den Blutgefäßen das in ihnen etwa zurückgebliebene Blut beseitigt wird, gereicht es der Verdaulichkeit des Fleisches sicherlich zum Vorteil, wenn es von den größeren, bindegewebigen Gefäßsträngen, zumal von den faserigen Unschlitt- und Spannadergeweben6) befreit wird. Wie für die eben besprochene Gruppe der Fleischkost, so gelten auch für die anderen Speisegruppen gewisse religiöse Bestimmungen, welche sich für die Gesundheit als nützlich erweisen. In dem religiösen Verbote, Eier zu essen, die einen roten Flecken zeigen7), liegt ein Schutzmittel gegen den Genuß von Eiern, die der Gesundheit schädlich sind, von solchen, welche dem Brüten bereits ausgesetzt sind oder die Zeichen der Zersetzung und Fäulnis mehr oder weniger aufweisen. Im übrigen stellen sich die vom Religionsgesetz zulässigen Eier — sie müssen von rituell zulässigen Vögeln stammen — vor allem das Ei der *) Aus diesem Grunde beziehen auch viele Militärverwaltungen Fleisch von geschächteten Tieren: Dembo, Das Schächten. [In Bulgarien und im Staate New York ist das Schächten allgemein obligatorisch.] More Nebukh. III 48. a) Trakt. Chullin Kap. S; Trakt. Chullin 113. 4) Diese Arbeit, Porsehen oder Triebern genannt, muß durch geübte Männer geschehen. 5) In manchen Gegenden ist es religiöser Brauch, das hintere Viertel des Tieres überhaupt nicht zum Genüsse zuzulassen. 6) 1. M. 5,33; Chullin 7,6. 7) Chullin 64^.