Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 14 (1911)
- Issue
- Heft 4
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 145 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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— 145 — bis 1204), der Altmeister mittelalterlicher Medizin und zugleich eine der größten Autoritäten auf rabbinischem Gebiete, sagt ausdrücklich, daß die religionsgesetzlich erlaubten Tiergattungen die gesündesten seien, während alle verbotenen Speisen nachteilig seien1). In gleicher Weise betonte Ahron Halevi2) (1300), daß die Religion bei allen Speisegesetzen die Gesundheit des Menschen vor Schaden bewohnen wollte. Erst der modernen Zeit, in welcher auf Grund reicher chemischer und physiologischer Errungenschaften der wissenschaftliche Ausbau der ganzen Diätetik stattfinden konnte, ist es vorbehalten geblieben, die Tatsache von der hygienischen Bedeutung der jüdischen Speisegesetze in einem ganz neuen Lichte erscheinen zu lassen. Es sei nur darauf hingewiesen, daß Männer wie Leroy Beaulieu3), Behrends4), Nossig5), Wunderbar6), Baginsky7), Steinthal8) u. a. den hohen hygienischen Wert der jüdischen Speisegesetze nicht genug bewundern können. In der Tat, im Lichte der heutigen Wissenschaft betrachtet, läßt das jüdische Speisegesetz den Geist reicher Erfahrung uns entgegenleuchten und entspricht in allen seinen Einzelheiten den Anforderungen moderner Hygiene9). Die Speisegesetze stellen das bedeutendste hygienische Denkmal nicht nur alter, sondern aller Zeiten dar. Um dies einzusehen, genügt es, die Vorschriften der jüdischen Speisegesetze in ihrem Einklänge mit der modernen Hygiene etwas näher ins Auge zu fassen. Was vor allem die religionsgesetzliche Einteilung der Nahrungsmittel in drei scharf voneinander getrennte Gruppen, in Fleisch-, Milch- und Minnignahrung betrifft, so birgt sie gegenüber der wissenschaftlichen Einteilung in animalische und vegetabilische Kost Vorteile in sich, welche sicherlich im Interesse reine ungestörten Ernährung liegen10). A ber damit sind die hygienischen Vorzüge des Speisegesetzes noch lange nicht erschöpft. Wie heilsam wirken alle jene Vorschriften und Maßnahmen, welche das Religionsgesetz für die einzelnen Nahrungsmittel dieser Gruppen sowie für den Speisegenuß im allgemeinen angibt. Wenn wir die Fleischkost ins Auge fassen, so zeigt es sich, daß das Speisegesetz gerade für diese Gruppe mit einer Peinlichkeit sondergleichen eine große Eeihe von detallierten Vorschriften angibt11). A) More Neblichini III 4S; Kommentar zu Aboth Kap. 4. 2) Chinuch 47. 3) Israel cbez les nations p. 186 ff. 4) Materialien zur Statistik des jüd. Yolksstammes. 5) Nossig, Sozialhygiene der Juden an verschiedenen Orten. ß) Biblisch-talrnudische Medizin oder Darstellung der xirzneikunde der alten Israeliten II. Bd. 7) Die hygien. Grundzüge der mos. Gesetzgeb. S. 16. 8) S. Steinthal, Die Hygiene in Bibel und Talmud S. 19ff. 9J P. Münz, Handbuch der Ernährung für Gesunde und Magenkranke. Mit besonderer Berücksichtigung der jüdischen Speisegesetze. 10) P. Münz a. a. 0. S. 18—17. 11) Die Wertschätzung der Fleischnahrung geben die Talniudgelehrten dadurch zu erkennen, daß sie sagen: Graupe nährt auf ein Meile, aber Fleisch auf drei Meilen (Nedarini 69).