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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1911-01-01 · Heft 4 · p. Seite 144

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
14 (1911)
Issue
Heft 4
Date
1911-01-01
Page
Seite 144 (sequence 8)
Language
German
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— 144 — wie Tinte unerlaubt; denn diese Schwärze ist eine krankhafte Veränderung der Röte; ist sie grünlich, so ist sie erlaubt. Eine Lunge, die zum Teil gerötet, ist erlaubt, ganz gerötet, unerlaubt . . „ Erlaubtes Fett schließt, unerlaubtes schließt nicht. — Wenn man in der Magenwand eine Nadel findet, so ist die Anwesenheit eines Blutritze ein Beweis, daß sie vor dein Schlachten hineingekommen; ist keine Blutritze da, so ist die Nadel erst nach dem Schlachten hineingelangt. Diese Unterscheidung hat auf die Gültigkeit des Kaufes Einfluß; denn die Nadel kann nach der Schlachtung, wo das Blut nicht mehr flüssig war, keine Blutritze gemacht haben, weshalb auch der Käufer nicht behaupten kann, man habe ihm ein todkrankes Tier verkauft. Aehnlich: Hat sich die Wunde mit einem Schorf überzogen, so hat sie mindestens drei Tage vor dem Schlachten stattgefunden; ist kein Schorf da, so hat der Kläger den Beweis zu führen. 5. Der Arzt. Daß der Arzt im „Kusari", der von einem Arzte verfaßt ist, nicht fehlt, ist natürlich. Es heißt Abschn. I 79: „Sie bedenken aber nicht, daß das eigentlich Helfende der Rät des weisen Arztes ist, der die Arzneien angefertigt und sie gehörig abgemessen hat, der dem Kranken Anweisung gegeben, wie er sich die Gesundheit wieder verschaffen könne, in bezug auf Essen, Trinken, Bewegung, Ruhe, Schlaf, Wachen, Luft usw." In Abschn. III 7 wird folgendes gesagt: „Man folgt ihnen (den göttlichen Handlungen), wie der Kranke dein Arzt in seinen Heilmitteln und in seinen Anordnungen folgt." Die hygienische Bedeutung der jüdischen Speisegesetze. Von Dr. med. 1*. Münz. Bad Kissingen. Die Speisegesetze1) der Juden, die in ihrer alten Kraft und Form noch heute innerhalb der Judenheit streng beobachtet werden, ^finden ihre eigentliche Quelle und ihren Ursprung in der Bibel2) und werden auf Grund mündlicher Ueberlieferung in der taimudischen Zeit3) zu ihrer jetzigen Gestaltung ausgebaut. Wenn zwar den Speisegesetzen nach der Ansicht des Judentums eine religiöse Tendenz, wie sie ja auch in der Bibel4) zum Ausdrucke gelangt, innewohnt, so ist auf der anderen Seite ihr hoher hygienischer Wert nicht zu verkennen. Schon Maimonides (1135 1) Gewisse Speisevorschriften finden sich auch in den religiösen Satzungen der alten Aegypter (Haeser, Geschichte der Medizin I 59), der Inder (Kleuker, Zendavesta III 4), der Perser (Rhode, heil. Sage des Zendvolkes 214fF.). *) 3. M. 11,2—25; 17,10—15; 4. M. Kap. 14. 3) Tractat Chullin an verschiedenen Orten. 4) 3. M. 11,43.

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