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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1911-01-01 · Heft 3 · p. Seite 125

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
14 (1911)
Issue
Heft 3
Date
1911-01-01
Page
Seite 125 (sequence 29)
Language
German
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— 125 — 20) 22. Ij. Mit folgenden Psalmen soll um Kegen gebetet werden: 17, 25, 32, 51, 65, 85, 86, 102, 103, 113, 120, 121, 123, 125, 130, 136. 21) Die Armen sollen nicht mehr ihr monatliches Almosen von Tür zu Tür erbetteln, sondern ein jeder solle einen bestimmten Beitrag leisten, wovon dann die Vorsteher die Armen zu beteiligen haben. 22) Weil durch die große Zahl der Privatsynagogen die Armengelder geschmälert werden, hat jeder, der solche Conventikel abhält, monatlich 4 Tlr. an die Armenkasse zu leisten. 23) 16. Tarn. Wegen der großen Kindersterblichkeit sollen am 17. Tarn. d. J. zwei Selichot hinzugefügt werden: 1. I^DN rVCK CN% im Machzor ed. Sulzbach und 2. die von unserem Herrn Oberrabbiner verfaßte Selicha. (Wer sie nicht besitzt), kann (sie heut) gedruckt bekommen. 24) 9. Ab. Da wegen einer Execution ein großes Zusammenströmen des Volkes zu befürchten ist, solle man nicht sogleich nach dem Grottesdienst den Friedhof besuchen. 25) 28. El. Daß kein Bar mizwa derf nit Jungen (junge Leute) preien, (mit ihm zu gehen ins Gotteshaus oder zu gehen aus dem Gotteshaus nach Haus bei 20 Tlr. Strafe, und ebenso) keine (Braut) derf nit preien (junge Mädchen) zusprechen (an Sabbaten und Feiertagen nach dem) Enas-Mahl (bei 20 Tlrn. Strafe). Auch kein Gevatterin nit zu geben kein Kindergezeug (ausser) Jüdisch [Beschneidungs]-Windel (ohne Silber oder Gold, auch weiße) Windel (ohne) Kanten, welches ist (in einer alten Verordnung verboten). 26) Jeder Lehrer, der nicht am Sabbat Che der hält, so daß die Jungen Unfug treiben, wird bestraft werden, „und wert weiter nit zu knellen kommen." 27) Keine Frau darf mit einem „Reifenrock" in die Synagoge kommen. — Die „Mikwefrau" Rechlin beschwert sich, daß die Altonaerinnen die Hamburger Mikwe benützen. Das geht nicht an. 28) Hosch. rabba 494. 3 Geflügelschlächter (je 1 auf dem Dreckwall, in der Neustadt und in Altona) werden bekannt gegeben. 29) 27. Chesch. (Es wird bemerkt, daß sich einige Kinder in der Synagoge nicht geziemend aufFühren, übermütig anstatt demütig und bescheiden, wie ein Kind, das der Schule entlaufen ist), und schaffen arum (von einer Ecke in die andere und Kinderein) tun, (und ebenso), wenn sie aus der Schul gehn, vertreiben sie Chuzpot und springen arum (wie ein üppiges Kalb. Es sei erinnert), daß etlicher Vater gehör sein Kind bei sich zu halten (auf seinem Platze: denn es heißt: „Lehren sollt ihr eure Kinder", nämlich in der Synagoge artig zu stehen und die Responsionen zu sagen. Der Vater, der diese Aufsicht auf sein Kind nicht übt, wird der Armenverweser mit 1 Tlr. in Strafe nahmen), es wert keiner verschont weren.

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