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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1911-01-01 · Heft 3 · p. Seite 126

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
14 (1911)
Issue
Heft 3
Date
1911-01-01
Page
Seite 126 (sequence 30)
Language
German
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— 126 - 30) 24. Adar 1. (Es wird geklagt), daß sich Jungen (im Gotteshaus) aufstellen auf großen Frevel, suchen die Schul (zu stören, die Andacht zu unterbrechen). (Sie wollen, wenn sie bestraft werden, dem Armenverweser nur gegen Quittung zahlen, „was noch nie erhört worden". Die Quittungen zerreißen sie und werfen sie hohnlachend in den Schmutz). 31) 10. Nis. Der Schammasch geht mit dem Buch ]PCn nSTCN von Eabb- Mosche [Josua Heschel b. Ahr. Zebi Hirsch ha-Cohen aus Krakau, Amst. 1732, Benjacob], (zum Preise von 18. Schill. Cour.) hausieren. Eine alte Verordnung der Gemeinde verbietet Kaufwie Verkauf, Widmung wie Entgegennahme von Widmungen von Büchern. 32) 10. Nis. Alle Lehrer haben Che der zu halten bis zum kommenden Mittwoch nachmittag. Sonst „wert man sie schon dafor finden." 33) 26. Ijar. Das Spazierengehen auf dem Jungfernstieg, Sich-auf-die-Bänke-setzen und Singen und Unfug treiben am Sabbat und nach Sabbatausgang wird bei 5 Pfd. Wachs Strafe untersagt. 34) 20. Ab. Weil (bekannt ist, welche Gefahr daraus entsteht, daß Frauen) gehen (eine Leiche begleiten) und meinen, daß sie tun große mizwa (religiöse Pflicht), aber sie weißen nit, daß sie seinen (Blut vergieß er gleich Mördern), deshalb verbietet das ehrw. Rabbinat allen Frauen zu Altona, Hamburg und Wandsbek, daß sie überhaupt nicht eine Leiche begleiten, nicht einmal vor ihrer Tür. Die (leidtragenden Frauen sollen in Altona) ganz weit abgehen von die Leut' zu der hinteren Tür des (Friedhofes und ebenso in) Wandsbek. Aber in Hamburg musen dawke später mit ihre Kutschen fahren. (Im Falle der Uebertretung zahlt die Betroffene 2 Thlr. in die Armenkasse, und man wird sie) vor ein' chazufa (Freche) ausrufen. 35) 3. El. (Da die Pocken und das Sterben der Kinder überhandnehmen, gehört es sich, durch vermehrtes Gebet, Wohltun und Fasten sich aufzurütteln, und so bestimmt man denn ein Fasten auf den kommenden Donnerstag, welches Mann und Weib, Söhne vom 20., Töchter vom 18. Jahre an halten müssen. Auch werden mehr Selichot gesagt werden, so u. a. "IDI^ "towN fVGN DK, gegen Pocken bestimmt, ferner die Seiicha des Oberrabbiners. Zum Aeußersten müssen die Gemeindemitglieder) bezahlen (Männer), die da sollen fasten, und in Altona musen (für jeden Fall) 12 (Männer) sein, die sollen fasten. 36) Zum Schlüsse folgt ein Auszug. (Die Ueberschrift lautet: c^ron p n^p« V "idck D'TOJ 'ZölBD DJ/ hnp2 ItCN wsnb is©n tfpSDn, isscn «scn c«

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