Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 14 (1911)
- Issue
- Heft 3
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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— 123 - Braut oder Wöchnerin auf dem Wege zu oder aus der Synagoge zu sehen, wird das Dienen in der G-emeinde verboten werden. Niemand soll auf dem Wall Spazierengehen. Jüdische und christliche Wächter werden darauf achten. Niemand darf, wie die hohe Behörde streng und ernstlich verordnet hat, mit (Waren) hausieren gehen oder Leut' (auf der Straße) anrufen: Habt ihr was zu handeln?, (auch nicht von Tür zu Tür hausieren, nicht mit anderen vor der Tür sitzen bei 2 Tlr. Strafe. Ferner soll man das Schneeballwerfen unterlassen). 4) 5491. Einem gewissen Jacob b. Abraham wird zugestanden, daß Tische und Bänke zu Festlichkeiten, wie Beschneidungen und Hochzeiten, von ihm geliehen werden müssen. Vermögendere brauchen es nicht, müssen ihm aber 1/2 Rtlr. zur Abfindung zahlen. 5) 14. Kisl. 491. (Vorbeter) sollen nicht mehr (Gehalt) haben, als 12 Rtlr. (das ganze Jahr) und seien doch (verpflichtet, vorzubeten an den hohen Feiertagen ohne jede weitere Entschädigung. Nun verlautbart, daß die Vorsteher in Hamburg den Vorbetern mehr geben. Wer dies in Zukunft tut, muß ohne weiteres 20 Tlr. in die Armenkasse zahlen. Ein Schammasch in der Hamburger Synagoge soll nicht mehr als ß Rtlr. das Jahr haben. 6) 28. Teb. Wer bei dem verstorbenen Bär Cohen Pfänder hatte, soll sich bei den Erben melden. Sonst werden sie versteigert. 7) 3. Siv. Wer will Butterkuchen backen, muß dawke (gerade nur) backen (am Donnerstag). Aber (am Freitag) zu backen, seien die Putterkuchen (verboten); denn kommen (Irrungen) heraus, wenn man backet am Freitag. 8) 28. Siv. Wegen einer Kinderepidemie wird für den Dienstag Er. R. Chod. ein Fasten angesetzt. 9) 12. Tarn. Alle fremden „Behelfer" werden ausgewiesen. 10) Für die Synagoge in Rendsburg sammeln David Katz und Mose Hahn. 11) Eine Waschfrau darf man nur aus der Gemeinde nehmen. 12) 27. Tis. Alle Lehrer, die nicht vom Vorstand autorisiert sind, sowie alle anderen Fremden werden ausgewiesen. 13) 3. Siv. 492. Zwei würdige Hamburger Greisinnen Sara, die Frau des Chajjim Metz1), und Vögele, die Frau des Juda Scholetsetzer, sind der Zauberei verdächtigt worden. Man warnt jeden, diese Verdächtigung zu wiederholen. 14) Den 26. Sivan 5492 (1732). hir is man moudia [tut man kund] (wegen der Sitze in der großen Synagoge in) Altona, welche zugehören in (den Erben des sei. Herrn) Samuel Warburg^ (^mNll), nämlich (in der Männerschul) Mittelbank (gegenüber der Neiligen Lade) No. 16 und in der Frauenschul der dritte Platz ho. 58, wer da war, der (ein Anrecht oder Anspruch) da auf hat, muß er kommen (zu Sr. Ehrw. dem Herrn O.-Rabbiner) und sich 1) vgl. a. a. 0.