Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 14 (1911)
- Issue
- Heft 3
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2638044-2638094-2638097--1160-2641009- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- 122 — 3) 13. Juli 1730. Zum Andenken an „Geserat Henkelpöttche *)" wird ein Fasten festgesetzt. Am 8. Elul des folgenden Jahres wird es von neuem angeordnet. Die Vorsteher der Dreigemeinden haben unter Hinzuziehung des ehrwürdigen Herrn Oberrabbiners beschlossen: Nachdem, daß (bekannt und weitenkündig, welch ein großes Wunder uns am Sabbat, den 13. Elul 490, widerfahren), daß sich haben (versammelt unzähliges Volk und den Weinberg Israels von Grund aus zerstören und verwüsten wollen und der Allgütige in seiner Gnade und seinem Erbarmen uns alle, Männer, Frauen und Kinder, vom Tode zum Leben errettet und unser und der Kleinen Angstgeschrei erhört hat, deshalb) ist (es unsere Pflicht, des Wunders eingedenk) zu sein (und unseren Kindern und Enkeln davon zu erzählen und Gott zu preisen, der uns so gütig sich gezeigt. Deshalb haben wir für 10 Jahre einen jährlichen Fasttag auf den 13. Elul angesetzt für Männer, Frauen, Knaben vom 12., Mädchen vom 11. Jahre an außer Schwangeren, Nährenden und Kranken — Gott behüte! — selbst wenn Lebensgefahr ausgeschlossen, und alten Leuten vom 60. Jahre an. Den Fasttag muß man ausfasten. Wie an anderen Fasttagen liest man aus der Tora den Abschnitt „Wajchal". Man sagt „Seliehot" und „Anenu", wie an Fasttagen üblich. Wenn der 13. Elul gefallt (auf Montag oder Donnerstag, dann) soll man leienen (den Toraabschnitt der Woche. Und wenn er) gefallt (auf Freitag, dann nach dem Abendgottesdienst) bedarf man nit auszufasten. Nur soll man nicht in diesem Falle vor der Zeit zum Abendgottesdienst gehen), wie man pflegt zu gehen. (Und Freitag zum Nachmittagsgottesdienst) soll man nicht leienen („Wajchal". Wenn aber dieser Fasttag) seilt gefallen (auf einen Sabbat, so wird der Fasttag auf Sonntag verschoben. Auch) soll etlicher geben (Lösegeld für die Seele, auch) die fasten, und zwar ein Reicher soll geben 3 Schilling, Familienväter 18 Heller, Frauen 1 Schilling. Junge Leute sind befreit. Dieses Lösegeld wird nur für 5 Jahre festgesetzt, der Fasttag aber auf 10 Jahre. Nach 10 Jahren können die dann amtierenden Vorsteher ihn aufheben oder auf weitere Jahre verlängern. An diesem Tage soll man in sich gehen, nicht) spazieren gehen oder fahren und daß man gehört, (Spenden) auszuteilen (je nach dem Segen, den Gott einem erteilt hat. Gott möge uns alles Gute bescheren, und recht bald die Erlösung senden! So beschlossen, Sonntag, den 8. Elul 491). Ansammlungen, bisher unerhört in Israel, sind verboten. Man wird Zuwiderhandelnde zu schwerem Kerker und zur Prügelstrafe verurteilen, den Gemeindearmen wird ihr Almosen entzogen, den Fremden der Aufenthalt aufgekündigt werden. Niemand darf am Abend oder nachts auf den Straßen Spazierengehen, wie es bisher geschehen ist. Einer Magd, die am Sabbat ins Backhaus geht und mit anderen sich hinstellt, eine *) Vgl. Granwald, Hamburgs deutsche Juden, Reg.