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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1911-01-01 · Heft 2 · p. Seite 85

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
14 (1911)
Issue
Heft 2
Date
1911-01-01
Page
Seite 85 (sequence 37)
Language
German
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— 85 — Schule und Haus sollten jedoch Hand in Hand gehen» Deshalb richtet die Schulleitung: „Ein paar Worte an die Dessauer Hausväter" und erwartet „von jedem gutgesinnten Vater, daß er auch diese Gesetze als notwendig anerkennen und genau beobachten werde": „1. Die Versammlungszeit zu den Lehrstunden ist sowohl im Winter als im Sommer des Morgens von 3/4 auf 8 bis 8 und des Nachmittags von 3/4 auf 1 bis 1 Uhr. 2. Die Schüler müssen jedesmal vom Hause still und sittsam nach der Schule gehen, sich nicht lange auf der Straße verweilen, noch weniger auf eine unanständige Art lernen oder schreien, sondern stets gehörig und bescheiden in ihre Klassen gehen. 3. Jeder Schüler muß stets sowohl in Ansehung seines Körpers als seiner Kleider und Sachen ganz reinlich und ordentlich in der Schule erscheinen, das heißt: mit gewaschenem Gesichte, mit reinen Händen usw. 5 weil im Gegenteil er zu den Lehrstunden nicht zugelassen wird. 4. Kommen die Schüler in die Schule, so machen sie dem Lehrer eine Verbeugung, setzen sich alsdann still und sittsam auf ihre Bänke und erwarten ruhig den Anfang des Unterrichtes. 5. Derjenige Schüler, welcher etwas gegen die Keinlichkeit und Ordnung unternimmt, und an Tischen, Bänken, Kathedern, Tafeln, Wänden und dergleichen etwas beschädigt, wird nicht nur für seinen Mutwillen bestraft werden, sondern er muß auch den verursachten Nachteil ungesäumt ersetzen. C. Zur Beförderung der Ordnung und Bequemlichkeit der Schule ist die Einrichtung getroffen worden, daß in allen Klassen die nötige Tinte, Kreide, Schwamm, Eechenstift, Liniale und Schreibfedern gehalten werden, wofür jeder Schüler — der ärmere Teil derselben ausgenommen, — monatlich 1 Gr. bezahlt. Die Sachen werden sämtlich, wie auch Schreibebücher und dergleichen, in den Lehrzimmern nach geendigten Lektionen verschlossen. 7. Die Eltern werden gebeten, ihre Söhne nicht nur zum Privatfleiß anzuhalten, sondern sie auch die Schule so selten wie möglich versäumen zu lassen; im Gegenteil wird es keineswegs der Schule zuzusehreiben sein, wenn unfleißige Schüler weniger lernen, und gegen die fleißigeren zurückbleiben. 8. Der Zweck der Schüler in den Lehrstunden ist, zu lernen. Alles also, was diesem Zweck entgegen ist, muß in der Schule gänzlich unterbleiben. Dahin gehört unter anderen die Gewohnheit einiger Eltern, den kleinen Kindern ihr Frühstück mit in die Schule zu geben, oder des Nachmittags ihnen etwas dahin zu schicken; beides kann nicht gestattet werden, weil die Kinder in der Schule, wie gesagt, lernen und nicht essen sollen. 9. Jeder Schüler— der ärmere Teil derselben ausgenommen — muß die Lehrbücher derjenigen Klasse, welche er besucht, selbst besitzen. 10. Bei dem Unterricht geben die Schüler genau auf alles

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