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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1911-01-01 · Heft 1 · p. Seite 32

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
14 (1911)
Issue
Heft 1
Date
1911-01-01
Page
Seite 32 (sequence 32)
Language
German
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— 32 — sames Oberarot hatten. Der Gemeingeist war nicht eben groß, auch nicht in den Tagen der Not. Während des 30jährigen Krieges hatte die Stadt Hotzenplotz viel zu leiden, und wahrscheinlich erduldete die Judengemeinde von den wilden Horden des Feindes noch mehr. Bei Plünderungen wird er sicher nicht zuletzt daran gedacht haben, der Judenstadt einen speziellen Besuch abzustatten. „Ao. 1618. Ist der Marg GrafF — (Markgraf von Brandenburg-Jägerndorf) — als Feind des Kaysers Bey Hotzenplotz mit einer Armada Vorbey marschiret, welchem die Stadt 2000 und die Jaden 1000 Taler in zwey Stunden Kaution geben müssen." Um diese Zeit waren dreimal mehr Christenals Judenfamilien in der Stadt ansässig. Als nun die Kosten für die Bewachung der Stadt, die Auslagen für die Ausbesserung der Mauern, Tore und Turm unter Christen und Juden aufgeteilt werden sollten, suchten sich denn auch letztere dieser Last unter allerlei Vorwänden zu entziehen. Im Jahre 1642 am 7. März wurde der Streit endlich geschlichtet. Hierbei wurde auch bestimmt, daß von diesem Jahre angefangen jeder Jude von seinem Hause und zum Unterhalte der „geschworenen Ordinari-Wächter" ebensoviel und auf die nämliche Art wie die Bürger zahlen oder die Wache wie ein Bürger persönlich verrichten müsse. Nach Beendigung des Krieges kam es wieder zu Streitigkeiten wegen der Tilgung der Kriegskosten. Am 19. September 1659 ratifizierte dieserwegen der Administrator einen Vergleich. Darin verpflichtete sich die Judengemeinde unter anderem, nebst den jährlich abzuführenden Zinsen noch einen Betrag von 50 fl. rhein. zu den landesfürstlichen und sonstigen Auslagen zu entrichten, diesen Betrag nicht nur auf die bestehenden, sondern auch auf die noch zu erbauenden oder zu erkaufenden Judenhäuser zu verteilen, beim Verkauf irgendeines Hauses den Christen das Vorkaufsrecht zu lassen, in Kriegszeiten gleich den anderen Bürgern Wache bei den Toren zu stehen oder einen Stellvertreter zu senden und bei Militäreinquartierung, im Falle einer den Offizieren verabreichten Diskretion auf jeden Abzug des Betrages zu verzichten. Ferner wurde bestimmt, daß die Brandstellen von 1626, welche die Judenschaft der Stadtgemeinde für die schuldigen 1800 Taler Kriegskosten überlassen hatte, von den Juden nicht wieder zurückgekauft werden dürfen, daß alle gegenseitigen Forderungen beider Gemeinden aufgehoben und nur die bei einzelnen Privaten (Juden) ausstehenden und von 198 fl. auf 50 Taler herabgesetzten Rückstände von der Stadtgemeinde eingefordert werden. Der Obrigkeit endlich sollte es freistehen, bei verminderter Anzahl der Judenhäuser rücksichtlich obigen Betrages eine Aenderung eintreten zu lassen, ihn zu vermindern oder gänzlich aufzuheben. Nach dem 30jährigen Kriege wanderten viele verarmte Familien aus. Die Lasten des 7jährigen Krieges hatten die Bewohner wieder tief in Schulden gebracht, sie waren „ohne Kleidung und Lebens-

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