Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 14 (1911)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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— 31 — Wall aufzuschütten. Das Ende des neu erworbenen Grundstückes bestimmte man als „Gelehrtenwinkel", zur Ruhestätte für die Rabbiner. Die Gemeinde zählte nun 132 Familien in 16 Häusern und sechs Chalupen (1570). Ferner machte Bischof Wilhelm die Juden frei von obrigkeitlichen und städtischen Roboten. In derselben Urkunde wurden auch Bestimmungen über das Borgen der Juden an Christen, über Handwerker, das Fleischaushacken, Bierbrauen und Schänken, über das Uebersiedeln der Juden und über die Modalitäten, unter welchen eine Aenderung dieser Artikel stattfinden könne, getroffen. Mit besonderer Bewilligung desBischofes oder seines Herrschaftshauptmannes sollte es ihnen auch gestattet sein, noch mehrere Häuser in Hotzenplotz zu erbauen. Die Gemeinde erfreute sich auch weiterhin der bischöflichen Gunst. Im Jahre 1573 bestätigte Bischof Johann XIV., 1577 Bischof Johann XV. und im Jahre 1604 der Kardinal Dietrichstein ihre alten Privilegien. Letzterer setzte aber den Judenzins und die Robot, die Bischof Wilhelm aufgehoben hatte, von neuem fest. Die Handelsleute der Gemeinde betrieben damals einen schwunghaften Handel mit Garn, Pelzwerk, Leinwand, Leder und Metallwaren bis zur Oder. Anno 1616 zählte man denn auch bereits 135 Familien in 32 Häusern. Die Zahl der Christenhäuser hatte in dieser Zeit, von 1570 bis 1616, nur um zwei zugenommen und betrug 282. In dem letzgenannten Jahre schritt die Gemeinde bei dem Kardinal abermals um die Bestätigung ihrer Privilegien aus den Jahren 1570, 1573 und 1577 ein. Er verbriefte ihr auch die Schule, 32 Häuser, erhöhte den Zins, der an die Pfarrkirche zu leisten war, auf zwei Pfund Wachs, einen Dukaten für jedes Ehepaar und jede Witwe, sowie 24 Taler Schlachtzins. Die Einfuhr von Koscherwein erlaubte er ohne Zins. Zugleich wurden nähere Bestimmungen über die Wahl des Judenrichters, bei der 15 Pfund Pfeffer gezinst wurden, über Protokollierung von Kontrakten, über Ankauf verdächtiger, insbesondere kostbarer Gegenstände und über Schuldklagen zwischen Juden und Christen getroffen. Diese am 16. Mai des Jahres 1616 verbrieften Privilegien wurden am 14. Mai 1678 von dem Fürstbischof Karl neuerdings bestätigt. Unter dem Schutze der Olmützer Bischöfe, die gewiß ein Interesse daran hatten, daß ihre Stadt auch durch Juden gehoben würde und im Besitze von Privilegien, die ihnen einen verhältnismäßig angenehmen Aufenthalt sicherten, erstarkte die Gemeinde mehr und mehr trotz der vielen Schicksalsschläge, die ihr gleich der Christengemeinde Kriege und Feuersbrünste brachten. Die alte Gemeinde Wurde von einem Gemeindevorsteher und einem Stellvertreter verwaltet und stand bis zum Jahre 1849 unter dem Schutze des fürstlichen Oberamtes, unabhängig von der Stadtgemeinde. Sie bestand so ziemlich in Frieden neben dieser, da ja beide eigentlich wenig Berührungspunkte und ein gemein-